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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Topseller (AGB-TS)


Willkommen auf der Website der ehorses GmbH & Co.KG (im Folgenden: "ehorses"), Sassenbergerstrasse 53, D-48231 Warendorf.

Diese AGB-TS gelten für alle angemeldeten Topseller bei ehorses

Indem Sie die Checkbox vor "Ja, ich stimme den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ehorses zu." markieren, erklären sie sich mit der Geltung dieser AGB-TS einverstanden.

§ 1 Allgemeines

1. ehorses betreibt über das Internet eine Verkaufsplattform in die über den sog. Topseller-Bereich von angemeldeten Pferdeverkäufern (im Folgenden: Topseller) Pferde kostenpflichtig zum Verkauf eingestellt (Inseratsfunktion) und in denen von Pferde mit der von ehorses zur Verfügung gestellten Suchfunktion gesucht werden können.

2. Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB-TS) gelten ausschließlich zwischen ehorses und den Topsellern. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Topsellers haben keinerlei Geltung.

3. Für die Nutzung des Öffentlichen Bereiches gelten ausschließlich die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.

4. ehorses stellt in Form von Datenbanken lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Inseraten) zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt ehorses keinen Einfluss. Insbesondere ist ehorses nicht selbst Anbieter der eingestellten Pferde.

5. ehorses ist in die Beziehung zwischen Anbieter und Kaufinteressent oder Käufer weder als Vermittler noch als Partei oder als Vertreter einer Partei eingebunden.

6. Verträge, die infolge eines über ehorses geschalteten Inserats angebahnt wurden, werden ohne Beteiligung von ehorses abgeschlossen und erfüllt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Die von ehorses geschuldete Leistung besteht darin, eine Eingabemaske für Inserate bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inserate freizuschalten und die Abrufbarkeit der Inserate aus den ehorses Datenbanken über das Internet für den mit dem Topseller vereinbarten Zeitraum zu ermöglichen.

2. Jeder Topseller kann beliebig viele Inserate in die ehorses Datenbanken einstellen. Die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage der hierfür geltenden ehorses Preisliste für die Nutzung des Topseller-Bereichs im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses.

3. ehorses bewirbt die ehorses Website und die von den Topsellern eingestellten Inserate selbst und durch Dritte zum Beispiel durch Einbindung der Inserate oder Ausschnitte davon auf anderen Webseiten, Softwareapplikationen, in eMails oder in Print-, Funk- und Fernsehmarketingkampagnen. ehorses ermöglicht auch Dritten ihre Angebote und Dienstleistungen auf der ehorses Website zu bewerben. ehorses kann zur Unterstützung dieser Aktivitäten auch Dritten Zugang zu den auf der ehorses Webseite veröffentlichten Daten, Informationen und Inhalten zur Verfügung stellen.

Der Topseller räumt ehorses unentgeltlich das nicht-ausschließliche, zeitlich, geographisch und inhaltlich unbeschränkte, übertrAGB-TSare und unterlizensierbare Recht ein, die Inhalte, die dieser an ehorses übermittelt hat, online und offline zu verwerten, insbesondere die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu bearbeiten.

Die vorstehende Rechteinräumung umfasst insbesondere auch Der Topseller erklärt sich auch damit einverstanden, dass für die Einbindung in ausländische Websites und Softwareapplikationen auch Übersetzungen seiner Inserate vorgenommen werden dürfen.

Der Topseller versichert, dass er die Inhalte selbst angefertigt hat und/oder zur Weitergabe an ehorses im vorbezeichneten Umfang berechtigt zu sein.

4. Der Anspruch auf Nutzung der ehorses Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik.

5. ehorses kann die Nutzung der ehorses Website oder einzelner Funktionen der ehorses Website oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Dauer der Vertragsbeziehung, Art und Umfang der Nutzung, und von der Erfüllung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen abhängig machen.

6. ehorses behält sich vor, die Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit von Inseraten zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). ehorses berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen aller Topseller.

7. ehorses behält sich vor, die tägliche Anzahl an Einspielungen von Datensätzen durch einen Topseller zu begrenzen, sofern dies aus technischen Gründen, insbesondere aus Kapazitätsgründen erforderlich ist.

8. Insbesondere aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, freigeschaltete Inserate abzurufen (unvorhergesehene Systemausfälle).

9. Die §§ 12 und 13 dieser AGB-TS bleiben unberührt.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

1. Durch die Anmeldung und Übermittlung der Daten des Topsellers erfolgt ein Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Topseller-Bereichs unter Geltung dieser AGB-TS. Als Topseller im Sinne dieser AGB-TS gelten Pferdezüchter, Reitvereine, Vereinigungen, Verbände, Gestüte, Ausbildungs- und Reitställe sowie alle Hobby-Pferdezüchter. Für jeden dieser Bereiche ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich und es wird eine Einzelabrechnung durch ehorses vorgenommen. Ein Topsellerkonto ist nicht übertrAGB-TSar und darf nicht von verschiedenenPersonen oder Standorten verwendet werden.

2. ehorses entscheidet nach Zugang des Angebots über dessen Annahme nach freiem Ermessen.

3. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und Personengesellschaften erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. Die anmeldende Person muss bevollmächtigt sein, für den Topseller entsprechende Verträge abzuschließen.

4. Die anmeldende Person ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

5. Im Rahmen der Anmeldung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist ehorses berechtigt, die Vorlage eines Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges und anderer Unterlagen und Auskünfte zu verlangen, die für die Anmeldung oder Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.

6. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Topseller verpflichtet, ehorses hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sowie die Daten in seinem Topseller-Bereich unverzgl. abzuändern.

7. Der Topseller muss sein Passwort geheim halten und seine Zugangsdaten sorgfältig sichern. Er ist darüber hinaus verpflichtet, ehorses umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass seine Zugangsdaten von Dritten missbraucht wurden.

8. ehorses wird das Passwort eines Topsellers nicht an Dritte weitergeben und den Topseller nie per eMail oder Telefon nach dem Passwort fragen.

9. Der Topseller haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden. Hat der Topseller den Missbrauch seiner Zugangsdaten nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet er nicht.

§ 4 Löschen von Angeboten, Sperrung, Kündigung und sonstige Maßnahmen

1. ehorses kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Topseller gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB-TS verletzt, oder wenn ehorses ein sonstiges berechtigtes Interesse hat (insbesondere im Falle eines Zahlungsverzugs):
2. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt ehorses die berechtigten Interessen des betroffenen Topsellers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Topseller den Verstoß nicht verschuldet hat.

3. ehorses kann Inserate löschen, wenn diese inhaltlich oder von ihrer Aufmachung her gegen diese AGB-TS (insbesondere die Regelungen des § 7) oder gesetzliche Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

4. ehorses kann einen Topseller von der Nutzung der ehorses Website vorläufig sperren. Eine vorläufige Sperre hat zur Folge, dass sich der Topseller nicht mehr auf der ehorses Website einloggen kann und seine Inserate auf der ehorses Website nicht mehr abgerufen werden können.

5. Im Falle des Zahlungsverzuges, des Widerrufs eine5. Im Falle des Zahlungsverzuges, des Widerrufs einer Einzugsermächtigung oder einer Rücklastschrift ist ehorses berechtigt, die eigene Leistung zurückzuhalten und das gesamte Pferdeangebot des betreffenden Topsellers zu sperren, so dass ein Abruf dessen Inserate über das Internet für Dritte und Ihn selbst nicht mehr erfolgen kann.

6. ehorses kann einen Topseller endgültig von der Nutzung der ehorses Website sperren, wenn dieser wiederholt oder besonders schwerwiegend gegen diese AGB-TS verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.ler bestehende7. Das zwischen ehorses und dem Topseller bestehende Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich und vom Vertragspartner unterschrieben an die ehorses GmbH & Co.Kg, Sassenbergerstrasse 53 in D-48231 Warendorf zu erfolgen

8. Für den Fall der Wiederaufnahme der Vertragsbeziehungen und Wiedereinrichtung eines Topsellers nach einer Kündigung oder endgültigen Sperrung durch ehorses wegen eines AGB-TS-Verstoßes, wegen Zahlungsverzuges oder aus einem anderen wichtigem Grund, ist ehorses berechtigt, eine Wiedereinrichtungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste für den Händlerbereich zu verlangen. Höhe der Vergütung, Zahlung

1. Die monatliche Teilnahmegebühr wird von ehorses im Nachhinein für den abgelaufenen Monat berechnet und erhoben. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg durch Übersendung einer Rechnung per eMail. Für die Zusendung einer Rechnung in Papierform auf Wunsch des Topsellers berechnet ehorses für jede Rechnung eine Aufwandspauschale gemäß der jeweils geltenden Preisliste. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist nach Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

2. Die monatliche Teilnahmegebühr wird nach dem in d2. Die monatliche Teilnahmegebühr wird nach dem in der jeweils geltenden Preisliste ausgewiesenen Staffelpreis berechnet. Dieser setzt sich aus den Einstellgebühren und einer Gebühr für Zusatzleistungen zusammen. Die Höhe Gebühr richtet sich nach der Anzahl der im Monatsdurchschnitt in der Datenbank eingestellten Inserate. Zur Ermittlung des Monatsdurchschnitts wird ehorses den Inseratsbestand jedes Topsellers täglich festhalten und die ermittelte Anzahl der Inserate speichern. Am ersten Werktag des Folgemonats wird die Summe der täglich festgestellten Inserate ermittelt und durch die Anzahl der Tage des jeweiligen Kalendermonats dividiert. Dieser Durchschnittswert wird, soweit es sich nicht um eine ganze Zahl handelt, nach unten auf die nächste ganze Zahl abgerundet und nach den Preisstaffeln abgerechnet.

3. Für zusätzliche Leistungen von ehorses hat der Topseller Zusatzgebühren zu zahlen. Die Höhe der einzelnen Gebühren richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste.GB von ehorses aufgrund eines von dem Topseller zu vertretenden Umstandes gelöscht, findet eine Rückerstattung der Einstellgebühr nicht statt, es sei denn der Topseller weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Das gelöschte Inserat wird bei der Berechnung der monatlichen Teilnahmegebühr nach Ziffer 2 dieser Bestimmung mitgezählt.

5. Die Begleichung der von einem Topseller zu zahlenden Gebühren erfolgt grundsätzlich im Wege des Lastschriftverfahrens. Dazu erteilt der Topseller ehorses im Rahmen der Anmeldung eine entsprechende Einzugsermächtigung. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen ehorses und dem Topseller.

6. Bei der Zahlung im Wege des Lastschriftverfahrens wird der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag nach Fälligkeit vom Konto des Topsellers abgebucht. Der Topseller hat jederzeit für eine entsprechende Deckung seines Kontos zu sorgen.

7. Der Topseller hat alle Kosten zu ersetzen, die da7. Der Topseller hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wird und der Topseller dies zu vertreten hat.

8. Für den Fall, dass zwischen ehorses und dem Topseller eine Vorschussrechnung als Zahlungsweise vereinbart wurde, wird der an ehorses gezahlte Vorschuss als Guthaben zu Gunsten des Einzahlers geführt und monatsweise mit den angefallenen Gebühren verrechnet. Etwaige im Ausland anfallende Transaktionskosten bei den Zahlungs- und Buchungsvorgängen gehen zu Lasten des jeweiligen Topsellers.

§ 6 Preisänderungen / Änderung der AGB-TS

Änderungen werden von ehorses so rechtzeitig angekündigt, dass der Topseller das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit Beendigungszeitpunkt vor Geltung der neuen Preise beenden kann. Soweit er dieses Recht nicht ausübt und die Leistungen von ehorses nach dem Geltungsdatum der Preisänderung weiter in Anspruch nimmt, wird die Preisänderung für beide Vertragspartner verbindlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Preisänderung.

2. ehorses behält sich vor, diese AGB-TS jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Topsellern schriftlich oder per eMail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird. Auf diese Folge wird der Topseller bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hingewiesen.

§ 7 Anforderungen an die Inhalte und Aufmachung der Inserate

1. Der Topseller ist verpflichtet ein Pferd nur in die dafür vorgesehene Rubrik einzustellen. Gestattet ist ausschließlich die Aufgabe von Inseraten, die auf den Verkauf von tPferden abzielen.

Insbesondere nicht gestattet ist die Aufgabe von Inseraten, wie
2. Der Topseller ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf das Pferd, die Rechtsverhältnisse an dem Pferd und im Hinblick auf den übrigen Inseratsinhalt zu machen. Irrtümlich unrichtige Angaben (z.B. Tippfehler, Einordnung in unrichtige Kategorien) sind nach deren Entdeckung unverzüglich über die Funktion "Bearbeiten" zu berichtigen.

3. Beim Inserieren ist anzugeben, ob das inserierte Pferd gesundheitliche Einschränkungen soweit bekannt aufweist.

4. Es ist nicht gestattet, innerhalb eines Inserats mehrere Pferde einzeln oder als Paket anzubieten.

5. Es ist nicht gestattet, dasselbe Pferd zur gleichen Zeit in einer Kategorie mehrfach zu inserieren. Dies gilt auch dann, wenn dasselbe Pferd unter Zusammenwirkung von unterschiedlichen Topsellern zur gleichen Zeit mehrfach eingestellt wird.

6. Der Topseller muss während der Laufzeit des Inserates in der Lage sein, sofort einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit einem Interessenten über das angebotene Pferd abzuschließen und das Pferd zum angegebenen Abholungszeitpunkt zu übergeben und zu übereignen.

7. Die Inserate können mit Fotos illustriert werden. Der Topseller verpflichtet sich, nur solche Fotos in die ehorses Datenbanken einzustellen, die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter - insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter - belastet sind. Die verwendeten Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand des angebotenen Pferdes  widerspiegeln.

8. Das Inserat darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Gewerbetreibende müssen insbesondere die Regelungen des Urheber- und Markengesetzes und des Telemediengesetzes (Impressumspflicht) beachten.

9. Der Topseller ist verpflichtet richtige und wahrheitsgemäße Preisangaben zu machen. Inserate mit offenkundig unrichtiger oder irreführender Preisangabe sind unzulässig

10. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in ein Inserat einzufügen, es sei denn diese sind gesetzlich zwingend erforderlich. Als Links gelten dabei auch eMail-Adressen und nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon.

11. Unzulässig ist die Angabe so genannter Premium-Dienste-Telefonnummern, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)190, durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen.

§ 8 Datenschutz

Der Topseller verpflichtet sich, personenbezogene Daten von anderen Nutzern, welche er über die ehorses Website (z.B. über das Kontaktformular) erhält, lediglich für die Bearbeitung und Beantwortung der jeweiligen Anfrage zu verarbeiten und zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung dieser Daten, insbesondere für werbliche Zwecke, darf nur nach Einholung der erforderlichen Einwilligung(en) der Betroffenen erfolgen.

§ 9 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Inserate

1. Verantwortlich für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich der Topseller. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts der Inserate werden von ehorses überprüft. ehorses übernimmt für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inserate keine Gewähr.

2. Sofern ein Topseller seinen gesamten Bestand oder einzelne Inserate auf die ehorses Website überträgt, ist er verpflichtet, die übertragenen Daten auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

3. ehorses schließt jede Gewährleistung und Haftung dafür aus, dass die Inserate den gesetzlichen Bestimmungen genügen.

4. ehorses schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Kaufverträge, die auf der Grundlage der ehorses Inserate angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des Kaufvertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.

§ 10 Freistellung

Der Topseller stellt ehorses von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung der ehorses Website durch den Topseller gegen ehorses geltend machen. Der Topseller übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch ehorses einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§ 11 Datenbankaktualität, Löschen von Inseraten, Administrieren, Sicherungskopien

1. Um die Pferdesuche möglichst interessant und erfolgreich zu gestalten, ist ehorses um Datenaktualität bemüht. Aus diesem Grunde sollen Pferdeinserate, sobald das angebotene Pferd verkauft wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist, von dem Topseller gelöscht werden.

2. Jeder Topseller ist verpflichtet, den über ehorses inserierten Bestand aktualisiert zu halten und regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen im Händlerbereich zu administrieren. Soweit eine Administration innerhalb dieses Zeitraumes nicht erfolgt, behält sich ehorses das Recht vor, das Angebot des Topsellers inaktiv zu schalten, so dass das Angebot mangels Datenaktualität über die Suchmaske des Öffentlichen Bereichs aus der Datenbank nicht mehr abrufbar und sichtbar ist. Eine Freischaltung erfolgt automatisch durch selbständiges Administrieren durch den Topseller.

§ 12 Manipulationen der Pferdesuche und Störung der Systemintegrität

1. Topseller dürfen Pferde in den ehorses Datenbanken ausschließlich mittels der von ehorses angebotenen Suchmasken suchen. Nicht statthaft ist die Pferdesuche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von Suchsoftware, die auf die Datenbanken von ehorses zugreift. Zuwiderhandlungen werden unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und haben unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche Konsequenzen.

2. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die ehorses Website funktionsuntauglich zu machen oder deren Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Der Topseller darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von ehorses zur Folge haben können. Es ist dem Topseller nicht gestattet, von ehorses generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die ehorses Website einzugreifen.

3. Es ist Topsellern untersagt, die Ergebnisse der Pferdesuche der ehorses Website durch falsche oder irreführende Angaben, durch das Einstellen in eine falsche Rubrik, durch technische Maßnahmen oder einen sonstigen Missbrauch von Funktionalitäten der ehorses Website zu verfälschen oder zu manipulieren.

§ 13 Gewährleistung

1. Die Leistung von ehorses ist erbracht, wenn die Inserate im Jahresdurchschnitt zu 90% in die Datenbanken eingestellt und aus den Datenbanken abgerufen werden können.

2. ehorses ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Topseller bei nicht durch von ehorses zu verantwortenden Ausfällen nicht.

§ 14 Haftungsbeschränkung

1. Gegenüber Unternehmen haftet ehorses für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit ehorses, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ehorses für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

2. Gegenüber Verbrauchern haftet ehorses nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von ehorses zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet ehorses jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von ehorses der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

4. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von ehorses.

5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch ehorses und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

§ 15 Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder der auf der ehorses Website eingestellten Inserate unterliegen dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des Topsellers bleiben hiervon unberührt. Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin frei verfügen.

§ 16 Leistungsort, Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand

1. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-TS unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.

2. Erfüllungsort ist 48231 Warendorf. Für alle Ansprüche aus und aufgrund der Nutzung der Datenbanken von ehorses wird Warendorf als Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei dem Topseller um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt. Gleiches gilt, wenn der Topseller seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 17 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

1. ehorses ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Topseller berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.

§ 18 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB-TS berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.



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