{"id":1674,"date":"2016-11-10T14:01:05","date_gmt":"2016-11-10T13:01:05","guid":{"rendered":"http:\/\/magazin.ehorses.de\/?p=1674"},"modified":"2022-02-04T13:16:49","modified_gmt":"2022-02-04T12:16:49","slug":"papiere-vom-pferd","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ehorses.de\/magazin\/papiere-vom-pferd\/","title":{"rendered":"Papiere vom Pferd &#8211; Equidenpass, Eigentumsurkunde &#038; Co."},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>Ein <a href=\"https:\/\/www.ehorses.de\/magazin\/7-fehler-beim-pferdekauf\/\">Pferdekauf<\/a> ist auch immer mit vielen Papieren verbunden. Ob <a href=\"https:\/\/www.ehorses.de\/magazin\/equidenpass\/\">Equidenpass<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.ehorses.de\/magazin\/eigentumsurkunde\/\">Eigentumsurkunde<\/a>, Messbescheinigungen f\u00fcrs <a href=\"https:\/\/www.ehorses.de\/magazin\/unterschied-pony-pferd\/\">Pony<\/a>, Zuchtbescheinigungen &amp; Co. &#8211; Papiere f\u00fcrs Pferd gibt es eine Menge. Warum die verschiedenen Papiere f\u00fcrs Pferd wichtig sind, wie die \u00dcbergabe dieser aussehen soll und wer die Besitzrechte dieser Legitimationspapiere hat, erf\u00e4hrst Du in diesem Artikel.<\/strong><\/p>\n<p>&#8216;Auf Papieren kann man nicht reiten!&#8217; Mit dieser allseits bekannten Floskel wird zum Ausdruck gebracht, dass dem Reiter die beste Abstammung nichts n\u00fctzt, wenn das Pferd f\u00fcr die jeweiligen Zwecke nur wenig veranlagt ist. In rechtlicher Hinsicht kommt den Papieren eines Pferdes jedoch gro\u00dfe Bedeutung zu. Zum einen sind verwaltungsrechtliche Vorgaben im Leben und auch beim Tod eines Pferdes zu beachten. Zum anderen h\u00e4ngen von der richtigen, falschen oder fehlenden Dokumentation \u00fcber die Identit\u00e4t des Pferdes nicht nur die Kaufentscheidung, sondern (Gew\u00e4hrleistungs-)Anspr\u00fcche und Rechte des K\u00e4ufers gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer ab.<\/p>\n<p><em>Texte mit freundlicher Genehmigung entnommen aus: &#8216;Pferdekauf heute. Kauf und Verkauf \u2013 Beurteilung \u2013 Gesundheit \u2013 Recht&#8217; von Sascha Br\u00fcckner und Antje Rahn, FNverlag, Warendorf, 2010.<\/em>[\/vc_column_text][vc_tta_accordion][vc_tta_section title=&#8221;Papiere vom Pferd &#8211; Legitimationspapiere im Detail&#8221; tab_id=&#8221;1485864785877-3f10834a-46af&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<h3>Equidenpass<\/h3>\n<p>Seit dem 1. Juli 2009 ben\u00f6tigen alle Pferde binnen sechs Monaten nach ihrer <a href=\"https:\/\/www.ehorses.de\/magazin\/fohlengeburt\/\">Geburt<\/a> einen Equidenpass. Hintergrund ist eine Verordnung der Europ\u00e4ischen Kommission vom 6. Juni 2008.<\/p>\n<p>Hiermit soll u.a. die Identifizierung von Equiden verbessert und eindeutiger gemacht werden, um Missbrauch und Mehrfachausstellung von P\u00e4ssen vorzubeugen. Diese Verordnung ist in den Mitgliedstaaten unmittelbares Recht geworden. Die Zuchtverb\u00e4nde identifizieren daher die <a href=\"https:\/\/www.ehorses.de\/magazin\/fohlen-zucht-aufzucht-und-erziehung\/\">Fohlen<\/a> bereits bei Fu\u00df der Mutter und stellen den Equidenpass aus.<\/p>\n<p>Der Equidenpass ist jedoch keine neue Erfindung. Schon seit dem Jahr 2000 ist es nach den gesetzlichen Vorgaben der Europ\u00e4ischen Union (EU) erforderlich, dass f\u00fcr alle Pferde und Ponys innerhalb der EU bei jedem Transport \u2013 z.B. zum Tierarzt oder Turnier \u2013 ein Equidenpass mitgef\u00fchrt wird. Zudem ist der erforderliche Impfschutz bei einer Turnierteilnahme durch dieses Dokument nachzuweisen. Daher wurde der Equidenpass schon vor dem 1. Juli 2009 f\u00fcr alle Pferde\/Ponys sp\u00e4testens mit der Eintragung als Turnierpferd ausgestellt.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/media.ehorses.de\/infoportal\/Equidenpass1.jpg\" \/><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/media.ehorses.de\/infoportal\/Equidenpass2.jpg\" \/><\/p>\n<h4 class=\"fwbold mb10 fs15\">Ausstellungs- und Eintragsformalit\u00e4ten<\/h4>\n<p>Der Equidenpass enth\u00e4lt u. a.<\/p>\n<ul>\n<li class=\"mb10\">die Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung, sofern vorhanden)<\/li>\n<li class=\"mb10\">die Identifizierung des Pferdes (Mikro-Chip-Code, <a href=\"https:\/\/www.ehorses.de\/magazin\/mikrochip-lebensnummer\/\">Lebensnummer<\/a>, Graphiken zum Eintragen der Abzeichen des Pferdes\/Ponys)<\/li>\n<li class=\"mb10\">Angabe des Besitzers<\/li>\n<li class=\"mb10\">eine Dokumentationsm\u00f6glichkeit \u00fcber alle <a href=\"https:\/\/www.ehorses.de\/magazin\/impfung-beim-pferd\/\">Impfungen<\/a> und andere Medikationen, die dem Pferd verabreicht wurden (Arzneimittelanhang)<\/li>\n<\/ul>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/media.ehorses.de\/infoportal\/Diagramm_Equidenpass.jpg\" \/>Das Pferd wird entweder durch einen Beauftragten der Zuchtverb\u00e4nde oder Landeskommissionen, durch einen (Turnier-)Tierarzt oder durch einen Beauftragten der zust\u00e4ndigen Stellen identifiziert. Wer im Einzelfall zur Identifikation befugt ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Landeskommissionen und Zuchtverb\u00e4nde geben hier\u00fcber Auskunft. Neben dem Geschlecht werden Farbe, Abzeichen (&#8216;Signalement&#8217;) und alle Wirbe von Kopf und Hals erfasst und in ein Diagramm eingetragen.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/media.ehorses.de\/infoportal\/Dokumentation_Impfungen.jpg\" \/>Hat der Tierarzt ein Antragsformular nicht vorr\u00e4tig, kann dieses bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) angefordert werden. Nachdem das Pferd identifiziert worden ist und der Antrag auf Registrierung bei der FN mit Diagramm eingereicht wurde, wird der Equidenpass mit dem eingehefteten Original des gezeichneten Diagramms zugeschickt.<\/p>\n<p>Arzneimittelanhang als Bestandteil des Equidenpasses mit dem Eintrag &#8216;zur Schlachtung\/nicht zur&#8217; Schlachtung bestimmt.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/media.ehorses.de\/infoportal\/Arzneimittelanhang.jpg\" \/>In Teil III des Arzneimittelanhangs erfolgt der Eintrag der Arzneimittel.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/media.ehorses.de\/infoportal\/Arzneimittel2.jpg\" \/>Weltweit gelten Pferde als lebensmittelliefernde Tiere. Der Equidenpass hat daher das Kapitel Arzneimittelanhang, das dazu dient, Ausnahmen von den Bestimmungen \u00fcber lebensmittelliefernde Tiere f\u00fcr Pferde zu erm\u00f6glichen. Der Besitzer muss erkl\u00e4ren, ob er f\u00fcr sein Pferd den Status &#8216;zur Schlachtung bestimmt&#8217; oder &#8216;nicht zur Schlachtung bestimmt&#8217; w\u00e4hlt. De Status \u201enicht zur Schlachtung bestimmt&#8217; ist unwiderruflich und muss von nachfolgenden Besitzern \u00fcbernommen werden. Die FN empfiehlt, den Status &#8216;zur Schlachtung bestimmt&#8217; anzukreuzen. Das hei\u00dft nicht, dass das Pferd irgendwann geschlachtet werden muss. Es gibt jedoch einige Sonderregelungen bei der Verabreichung von Medikamenten zu beachten. Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen Pferden mit Schlachtstatus nur solche Wirkstoffe verabreicht werden, die f\u00fcr lebensmittelliefernde Tiere zugelassen sind. In der ausschlie\u00dflich f\u00fcr Pferde geltenden so genannten &#8216;Positiv-Liste&#8217; sind weitere Medikamente aufgef\u00fchrt, die mit einer Wartezeit von sechs Monaten vor der Schlachtung verabreicht werden d\u00fcrfen. Der Tierarzt kann hier \u00fcber Auskunft geben.<\/p>\n<p>Besitzer von Pferden, die einen FN-Pass (in gr\u00fcner H\u00fclle) oder einen von einem Zuchtverband ausgestellten Pass (in roter H\u00fclle) bereits vor 2000 erhalten hatten, haben den Abschnitt &#8216;Arzneimittelbehandlung&#8217; automatisch zugeschickt bekommen. Fehlt der Arzneimittelhang in diesen F\u00e4llen, sollte der Vorbesitzer danach gefragt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Pferde ohne Papiere richtet sich die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Ausstellung des Equidenpasses nach der Regelung des jeweiligen Bundeslandes. Er kann aber auch bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) beantragt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr ausl\u00e4ndische Pferde, die nicht in Deutschland registriert sind, jedoch bereits \u00fcber einen Pass verf\u00fcgen, gilt: Handelt es sich um Pferde aus dem europ\u00e4ischen Ausland, haben diese i. d. R. einen Pass. Bei der FN muss dann ein Antrag auf Registrierung des Pferdes und Anerkennung des Passes gestellt werden. Dort wird gepr\u00fcft, ob der Pass den nationalen Vorgaben entspricht. Ist dies der Fall, erlangt das bereits ausgestellte ausl\u00e4ndische Dokument durch Anerkennung der FN den Status eines deutschen Equidenpasses. Hat das Pferd keinen Pass, muss ein Antrag auf Neuausstellung eines Equidenpasses und Registrierung bei der FN gestellt werden. Gleiches gilt f\u00fcr Pferde aus Drittl\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Pferde, die schon einen internationalen Pass (FEI-Pass) besitzen, ben\u00f6tigen keinen neuen Equidenpass. Der Equidenpass wird als &#8216;Personalausweis&#8217; des Pferdes verstanden5. Er dient jedoch nicht dem Nachweis des Eigentums.<\/p>\n<p>Jedes Pferd wird in einer Datenbank bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) unter einer individuellen internationalen Kennnummer \u2013 der sogenannten Universal Equine Life Number (UELN) \u2013 registriert, die lebenslang bestehen bleibt, auch wenn der Name des Tieres ge\u00e4ndert wird. Alle Angaben, die der Pferdebesitzer macht, sowie die vom Tierarzt eingetragenen Abzeichen, Wirbel und eventuell Br\u00e4nde werden gespeichert. Bei Verlust des Passes, bei Diebstahl des Pferdes, Besitzerwechsel etc. kann darauf zur\u00fcckgegriffen werden.<\/p>\n<h3 class=\"mb10 fs15\">Mikro-Chip (Transponder)<\/h3>\n<p>Die Identifizierung von Pferden erfolgte in der deutschen <a href=\"https:\/\/www.ehorses.de\/magazin\/pferdezucht\/\">Pferdezucht<\/a> bislang mittels eines kombinierten Verfahrens, das aus folgenden Komponenten besteht: Erfassung von Farbe und Abzeichen zusammen mit der Ausstellung eines Diagramms, Registrierung mit einer internationalen Lebensnummer, Vergabe eines Verbands- und Nummernbrandes sowie h\u00e4ufig schon die DNA-Typisierung f\u00fcr registrierte Pferde.<\/p>\n<p>Alle Pferde, die ab dem 1. Juli 2009 geboren werden, m\u00fcssen nunmehr eine \u201eaktive Kennzeichnung in Form eines Mikro-Chips erhalten6. Je nach den Bestimmungen der jeweiligen Zuchtverb\u00e4nde wird zus\u00e4tzlich ein Schenkelbrand angebracht. Diese Neuregelung wurde zum Teil scharf kritisiert: Die Zuchtverb\u00e4nde und die FN hatten sich intensiv daf\u00fcr eingesetzt, den Schenkelbrand auch weiterhin als alleinige aktive Kennzeichnung zu behalten. Obgleich die zugrunde liegende EU-Verordnung den Mitgliedsstaaten diese M\u00f6glichkeit einr\u00e4umt, fanden die Interessen der organisierten Pferdezucht beim deutschen Gesetzgeber kein Geh\u00f6r. In der Praxis wird dies zu einem deutlichen Mehraufwand und Mehrkosten f\u00fcr den Pferdez\u00fcchter und -halter f\u00fchren; die Pferdezuchtverb\u00e4nde stehen vor logistischen Herausforderungen, die nicht notwendig gewesen w\u00e4ren, so die kritischen Stimmen.<\/p>\n<p>Die Implantation des Transponders erfolgt mittels einer Injektionsspritze grunds\u00e4tzlich zwischen Genick und Widerrist in der Mitte des Halses im Bereich Nackenband. Sie darf nur<\/p>\n<ul>\n<li class=\"mb10\">von Veterin\u00e4rmedizinern oder<\/li>\n<li class=\"mb10\">einer unter dessen Aufsicht stehenden Person oder<\/li>\n<li class=\"mb10\">durch eine von einer tierzuchtrechtlich anerkannten Z\u00fcchtervereinigung oder<\/li>\n<li class=\"mb10\">einer internationalen Wettkampforganisation beauftragten, im Hinblick auf die Vornahme der Kennzeichnung von Einhufern sachkundigen Person<\/li>\n<\/ul>\n<p>vorgenommen werden<\/p>\n<p>Bei der Schlachtung muss der Chip entfernt, eingezogen, vernichtet und entsorgt werden. Der Equidenpass wird ung\u00fcltig gestempelt und an die ausstellende Beh\u00f6rde \u00fcbermittelt. Das Gleiche gilt f\u00fcr euthanasierte Tiere; auch hier soll die Kontrolle bei der Beh\u00f6rde liegen. Inwieweit ein Missbrauch der Mikro-Chips verhindert werden kann, ist noch unklar.<\/p>\n<p>F\u00fcr Pferde, die bis einschlie\u00dflich 30.06.2009 geboren und bis zu diesem Zeitpunkt mit dem herk\u00f6mmlichen Equidenpass identifiziert worden sind, gilt: Diese Tiere m\u00fcssen nicht erneut gekennzeichnet werden. Ebenso behalten bisherige Mikro-Chips ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>Eine weitere Neuerung k\u00f6nnte es f\u00fcr den inner- und zwischenstaatlichen Verkehr geben: Der Transport eines Pferdes mit der sogenannten Smartcard. Hierbei handelt es sich um eine Plastikkarte mit integriertem Computerchip, der Daten speichern und auf elektronischem Wege an kompatible Computersysteme \u00fcbermitteln kann. Sie soll enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"mb10\">die ausstellende Stelle, Equiden-Kennnummer, Name, Geschlecht, Farbe, gegebenenfalls die letzten 15 Stellen des vom Mikro-Chip \u00fcbertragenen Codes, Foto des Equiden;<\/li>\n<li class=\"mb10\">mit Hilfe von Standard-Software zug\u00e4ngliche weitere Informationen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ob und inwieweit die Smartcard umgesetzt wird, stand bis zum Redaktionsschluss noch nicht fest.<\/p>\n<h4>Kosten der Ausstellung und Verfahrensfragen<\/h4>\n<p>F\u00fcr die Identifikation des Pferdes fallen Geb\u00fchren i. H. v. 25,\u2013 \u20ac an. Gegebenenfalls k\u00f6nnen weitere Kosten und eine Kilometerpauschale hinzukommen. Die Eintragung des Pferdes bei der FN als Freizeitsportpferd und die Ausstellung des Pferdepasses kostet ebenfalls 25,\u2013 \u20ac. Hinzu kommen 7,50 \u20ac f\u00fcr begleitende Ma\u00dfnahmen der Landeskommissionen oder der Zuchtverb\u00e4nde (in Hessen 10,\u2013 \u20ac, im Saarland 12,\u2013 \u20ac) sowie Versandkosten und Mehrwertsteuer. Der Pass wird per Nachnahme verschickt oder die Kosten auf Wunsch per Lastschrift eingezogen.<\/p>\n<p>T\u00e4glich kommen viele Antr\u00e4ge in der FN-Gesch\u00e4ftsstelle in Warendorf an. Von Antragseingang bis zur Versendung des fertigen Passes kann es daher mehrere Wochen dauern. Diese lange Bearbeitungsdauer liegt u.a. daran, dass sehr viele Antr\u00e4ge unvollst\u00e4ndig oder falsch ausgef\u00fcllt wurden. H\u00e4ufig fehlen die detaillierten Angaben zum Pferd. Es werden Alter oder Geschlecht nicht eingetragen, oder es fehlt der Name des Pferdes. Eine weitere Fehlerquelle sind die gesetzlich vorgeschriebenen Diagramme. In vielen F\u00e4llen ist das Diagramm nur unvollst\u00e4ndig oder falsch ausgef\u00fcllt, oder fehlt ganz. Oft wird auch die Best\u00e4tigung durch den Tierarzt vergessen. \u00c4nderungen des Equidenpasses m\u00fcssen von den zust\u00e4ndigen Stellen (s.o.) registriert werden. Dazu geh\u00f6ren insbesondere \u00c4nderungen des Eigentums-\/Besitzstandes, der Abzeichen, des Geschlechts und des Lebensmittelstatus des Pferdes.<\/p>\n<div class=\"textHighlighting\">\n<h4 class=\"red mt20 mb10 fs15\">Leitfaden zur Vermeidung der h\u00e4ufigsten Fehler bei Ausstellung der Antragsunterlagen<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"mb10\">Handelt es sich um einen Schecken, muss angegeben werden, ob es ein Rapp-, ein Fuchs- oder ein Braunschecke ist.<\/li>\n<li class=\"mb10\">Zu den Besitzerangaben z\u00e4hlen Vor- und Nachname (keine Abk\u00fcrzungen) sowie die komplette Anschrift.<\/li>\n<li class=\"mb10\">Der Antrag muss vom Besitzer und vom Tierarzt\/Beauftragten unterschrieben werden.<\/li>\n<li class=\"mb10\">Das Diagramm darf nur ein Tierarzt\/Beauftragter ausf\u00fcllen.<\/li>\n<li class=\"mb10\">Wenn Abstammungsnachweise vorhanden sind, m\u00fcssen sie im Original \u2013 nicht in Kopie \u2013 eingeschickt werden. Es reicht auch nicht aus, bei ausl\u00e4ndischen Pferden nur die Abstammungspapiere ohne den ausgef\u00fcllten Antrag einzuschicken.<\/li>\n<li class=\"mb10\">Im Antragsformular muss angekreuzt werden, ob eine Registrierung als Freizeitsportpferd oder die Eintragung als Turnierpferd gew\u00fcnscht wird.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<h4 class=\"mb10 fs15\">Duplikat und Ersatzdokument<\/h4>\n<p>Geht das Original des Equidenpasses verloren, kann jedoch die Identit\u00e4t des Pferdes ermittelt werden und liegt eine entsprechende Erkl\u00e4rung des Besitzers vor, wird ein Duplikat des Passes ausgestellt und als solches ausgewiesen. Hierzu sind die Eigentumsurkunde und\/oder der <a href=\"https:\/\/www.ehorses.de\/magazin\/pferdekaufvertrag\/\">Kaufvertrag<\/a> und eine Versicherung des Vorbesitzers \u00fcber den Verlust des Pferdepasses sowie die Angaben zu Abzeichen, Farbe, Alter und Geschlecht erforderlich.<\/p>\n<p>In diesem Fall wird das Pferd als nicht zur Schlachtung bestimmt eingestuft. Letzteres gilt nicht, wenn der Halter innerhalb von 30 Tagen nach dem erkl\u00e4rten Zeitpunkt des Verlustes des Passes hinreichend nachweisen kann, dass der Status als &#8216;zur Schlachtung f\u00fcr den menschlichen Verzehr bestimmt&#8217; nicht durch etwaige Arzneimittelbehandlungen gef\u00e4hrde ist.<\/p>\n<p>Ist der Equidenpass verloren gegangen und kann die Identit\u00e4t des Pferdes nicht ermittelt werden, fertigt die ausstellende Stelle einen Ersatz des Dokuments aus. Der neue Pass wird als &#8216;Ersatz&#8217; ausgewiesen. Das Pferd wird in diesem Fall ausnahmslos als \u201enicht zur Schlachtung bestimmt klassifiziert.<\/p>\n<h3 class=\"mb10 fs15\">Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis und Geburtsbescheinigung)<\/h3>\n<p>Die Zuchtverb\u00e4nde sind gehalten, neugeborene Fohlen bei Fu\u00df der Mutter zu identifizieren und einen Equidenpass auszustellen. Aus diesem Grund wurde dazu \u00fcbergegangen, die Zuchtbescheinigung in den Equidenpass zu integrieren. Die Zuchtbescheinigung ist eine von einem tierschutzrechtlich anerkannten Zuchtverband ausgestellte Urkunde \u00fcber die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes (\u00a7 2 Nr. 12 TierZG). Sie kann als Abstammungsnachweis oder als Geburtsbescheinigung ausgestellt werden, sofern die Eltern in das Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Die Bestimmungen sowie die Festlegung der Anforderungen f\u00fcr die Ausstellung von Zuchtbescheinigungen sind in den Zuchtprogrammen der jeweiligen Rassen festgelegt. So wird z. B. bei den Deutschen Reitpferden f\u00fcr jedes Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I und die Mutter in einem der Abschnitte der Hauptabteilung des jeweiligen Zuchtverbandes eingetragen sind, eine Zuchtbescheinigung als Abstammungsnachweis ausgestellt. F\u00fcr alle anderen Pferde wird eine Zuchtbescheinigung als Geburtsbescheinigung ausgestellt. Zur Ausstellung ist die Z\u00fcchtervereinigung nur gegen\u00fcber Mitgliedern verpflichtet. Ausnahmen ergeben sich nur f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.ehorses.de\/magazin\/pferderassen\/englisches-vollblut\/\">Englische Vollbl\u00fcter<\/a> und Traberpferde: Bei diesen hat jeder Z\u00fcchter Anspruch darauf, ein von ihm gez\u00fcchtetes Pferd in das Zuchtbuch eintragen zu lassen und eine Zuchtbescheinigung zu erhalten (\u00a7 6 Abs. 3 TierZG)<\/p>\n<div class=\"textHighlighting\">\n<h3 class=\"red mt20 mb10 fs15\">Zuchtbescheinigung<\/h3>\n<p>Die Zuchtbescheinigung ist eine Urkunde, die mindestens Angaben \u00fcber die Abstammung und Leistung eines eingetragenen oder reinrassigen Zuchttieres enth\u00e4lt und zus\u00e4tzlich Angaben zu dessen Samen, Eizellen oder Embryonen enthalten kann. Weitere vorgeschriebene Angaben f\u00fcr die Zuchtbescheinigungen sind in den jeweiligen Zuchtbuchordnungen der Zuchtverb\u00e4nde festgehalten. F\u00fcr die der FN angeschlossenen Zuchtverb\u00e4nde sind diese Angaben in der Zuchtverbandsordnung vorgegeben:<\/p>\n<ol>\n<li class=\"mb10\">Name der Z\u00fcchtervereinigung<\/li>\n<li class=\"mb10\">Ausstellungstag\/-ort<\/li>\n<li class=\"mb10\">(internationale) Lebensnummer des Pferdes<\/li>\n<li class=\"mb10\">Rasse<\/li>\n<li class=\"mb10\">Name und Anschrift des Z\u00fcchters und des Besitzers<\/li>\n<li class=\"mb10\">Deckdatum der Mutter<\/li>\n<li class=\"mb10\">Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen<\/li>\n<li class=\"mb10\">Kennzeichnung<\/li>\n<li class=\"mb10\">Namen, Lebensnummern, Geburtsnummern (falls vorhanden), Farbe und Rasse der Eltern sowie Namen, Lebensnummern und Rasse einer weiteren Generation<\/li>\n<li class=\"mb10\">Eintragung des Zuchtpferdes und seiner Vorfahren in die Abteilung eines Zuchtbuches<\/li>\n<li class=\"mb10\">die Unterschrift des f\u00fcr die Zuchtarbeit Verantwortlichen oder seines Vertreters<\/li>\n<li class=\"mb10\">das neueste Ergebnis der Leistungspr\u00fcfungen und der Zuchtwertfeststellung des Pferdes, seiner Eltern und bei reinrassigen Pferden auch seiner Gro\u00dfeltern, ferner die Angabe der Beh\u00f6rde, die den Zuchtwert festgestellt hat<\/li>\n<li class=\"mb10\">ggf. die Entscheidung &#8216;gek\u00f6rt&#8217;<\/li>\n<li class=\"mb10\">bei einem Pferd, das aus einem Embryotransfer hervorgegangen ist, au\u00dferdem die Angaben seiner genetischen und leiblichen Eltern sowie deren DNA- oder Blut-Typ<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<p>Die Zuchtbescheinigung ist ein Qualit\u00e4tsnachweis. Zuchttiere k\u00f6nnen nur mit \u00dcbergabe einer Zuchtbescheinigung gehandelt werden (\u00a7 12 TierZG).<\/p>\n<h4 class=\"red mb10 fs15\">Wichtig zu Wissen:<\/h4>\n<p>Aufgrund der stufenweise eingef\u00fchrten Regelungen zum Equidenpass gibt es noch vereinzelt Pferde, die einen Equidenpass besitzen und zus\u00e4tzlich die Zuchtbescheinigung des Zuchtverbandes. \u00dcblich ist jedoch die sogenannte integrierte Zuchtbescheinigung, die fest im Equidenpass integriert ist. F\u00fcr Pferde ohne Zuchtbescheinigung wird ein Equidenpass nach den unter Abschnitt I.1. des vorliegenden Kapitels genannten Modalit\u00e4ten von der FN ausgestellt.<\/p>\n<h3 class=\"mb10 fs15\">Eigentumsurkunde<\/h3>\n<p>Die Eigentumsurkunde wird mit identischer Lebensnummer zus\u00e4tzlich zum Equidenpass ausgestellt, wenn dieser zusammen mit dem Abstammungsnachweis bzw. der Geburtsbescheinigung in einer gemeinsamen Mappe zusammengefasst ist oder keine Zuchtbescheinigung vorliegt.<\/p>\n<p>Die Eigentumsurkunde steht demjenigen zu, der im Sinne des BGB Eigent\u00fcmer des Pferdes ist. Sie ist daher bei Ver\u00e4u\u00dferung des Pferdes zusammen mit dem ebenfalls zum Pferd geh\u00f6renden Pferdepass dem neuen Eigent\u00fcmer zu \u00fcbergeben und bei Tod des Tieres an den ausstellenden Verband zur\u00fcckzugeben. Equidenpass und Eigentumsurkunde geh\u00f6ren zu jedem eingetragenen Pferd wie Fahrzeugschein und -brief zu einem Kraftfahrzeug.<\/p>\n<h4 class=\"red mb10 fs15\">Wichtig zu Wissen<\/h4>\n<p>Wer im Besitz der Eigentumsurkunde ist, ist entgegen landl\u00e4ufiger Meinung nicht automatisch auch Eigent\u00fcmer des Pferdes. Ist das Eigentum an einem Pferd streitig, gilt die Vermutung, dass der Besitzer des Tieres auch dessen Eigent\u00fcmer ist (\u00a7 1006 BGB). Wird das Eigentum an einem Pferd nachgewiesen, steht dem Eigent\u00fcmer ein Anspruch auf Herausgabe der Eigentumsurkunde zu (\u00a7\u00a7 985, 952 BGB).<\/p>\n<h3 class=\"mb10 fs15\">Registrierung als Turnierpferd<\/h3>\n<p>M\u00f6chte der K\u00e4ufer mit seinem neu erworbenen Pferd in Leistungspr\u00fcfungen an den Start gehen, muss dieses als Turnierpferd registriert sein10. Der K\u00e4ufer eines Pferdes, das bereits als Turnierpferd bei der FN eingetragen ist, muss den Besitzwechsel umgehend und schriftlich bei der FN anzeigen und den Equidenpass dorthin senden, um den Besitzwechsel vermerken zu lassen11. Die Fortschreibung der Turnierpferderegistrierung und die damit einhergehende Berechtigung zur Teilnahme an Leistungspr\u00fcfungen sind j\u00e4hrlich zu erneuern.<\/p>\n<p>Ist eine Eintragung als Turnierpferd bis zum Abschluss des Kaufvertrages nicht erfolgt, muss der K\u00e4ufer als neuer Eigent\u00fcmer die Kosten f\u00fcr die Registrierung tragen.<\/p>\n<h3 class=\"mb10 fs15\">Messbescheinigung f\u00fcr Ponys<\/h3>\n<p>W\u00e4hrend vor Einf\u00fchrung des Equidenpasses f\u00fcr Pferde mit einem Stockma\u00df von maximal 148 cm ein separater &#8216;Ponypass&#8217; ausgestellt wurde, erhalten heute auch Ponys einen Equidenpass.<\/p>\n<p>Von besonderer Bedeutung ist die Messbescheinigung, also die Eintragung der Gr\u00f6\u00dfe des Ponys in den Equidenpass. Denn f\u00fcr die Registrierung als Turnierpony bei der FN und die Teilnahme an Pony-Leistungspr\u00fcfungen ist die Messbescheinigung der zust\u00e4ndigen Landeskommission erforderlich.<\/p>\n<p>F\u00fcr G-Ponys (138 \u2013 148 cm Stockma\u00df) muss bis zum Alter von sieben Jahren jedes Jahr eine aktuelle Messbescheinigung der jeweiligen Landeskommission bei der FN vorgelegt werden.<\/p>\n<p>Auf internationalen Ponyturnieren gelten noch strengere Regelungen: Ponys, die bei internationalen Wettbewerben an den Start gehen, m\u00fcssen bis zu einem Alter von acht Jahren nachgemessen werden, wobei die Messungen durch anerkannte FEI-Tier\u00e4rzte durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Es liegt auf der Hand, dass ein Pony durch die \u00dcberschreitung des zul\u00e4ssigen Gr\u00f6\u00dfenma\u00dfes erheblich an Wert verliert. Ponys, die nicht unter Vorlage der Messbescheinigung als Turnierpony registriert sind, werden als Turnierpferd eingetragen und unabh\u00e4ngig von ihrer Gr\u00f6\u00dfe entsprechend der Ausschreibung wie Pferde behandelt (\u00a7 16 Nr. 5 b) LPO).<\/p>\n<p>Bei jungen und vor allem wertvollen Ponys, die bereits das Endma\u00df erreicht haben, werden im Kaufvertrag daher oft spezielle Regelungen (z. B. R\u00fcckgaberecht, Kaufpreisminderung oder Umtauschm\u00f6glichkeit) f\u00fcr den Fall getroffen, dass das Tier das Ponyma\u00df \u00fcberschreitet und deshalb nicht im Ponysport eingesetzt werden kann. Denkbar ist auch, dass der Verk\u00e4ufer eine Garantie daf\u00fcr \u00fcbernimmt, dass das Pony &#8216;nicht aus dem Ma\u00df geht&#8217;. Erreicht das Pferd ein Stockma\u00df von mehr als 148 cm, kann der K\u00e4ufer hieraus Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer herleiten.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8221;\u00dcbergabe der Legitimationspapiere&#8221; tab_id=&#8221;1485864785944-0cb6d7da-ee57&#8243;][vc_column_text]Beim Verkauf von Rasse- und Turnierpferden, bei denen der Nachweis \u00fcber Herkunft und Stammbaum von Bedeutung ist, geh\u00f6rt die \u00dcbergabe ordnungsgem\u00e4\u00dfer Legitimationspapiere zu den kaufvertraglichen Hauptpflichten des Verk\u00e4ufers. Ebenso wie ein Turnierpferd nur nach einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Registrierung bei der FN in Leistungspr\u00fcfungen starten darf, kann eine Zuchtstute zur Zucht nur eingesetzt werden, wenn eine Zuchtbescheinigung vorliegt. In diesen F\u00e4llen dient die Verschaffung ordnungsgem\u00e4\u00dfer Legitimationspapiere nicht nur dem Identit\u00e4tsnachweis, sondern ist f\u00fcr den vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch des Tieres unabdingbar.<\/p>\n<p>Die \u00dcbergabe des Equidenpasses ist demgegen\u00fcber vertragliche Nebenpflicht (\u00a7 241 Abs. 1 BGB). Gleiches gilt i. d. R. f\u00fcr die \u00dcbergabe der Eigentumsurkunde von Pferden, die nicht Rasse- oder eingetragenes Turnierpferd sind.<\/p>\n<p>Ein \u00dcberblick \u00fcber m\u00f6gliche Rechtsfolgen bei Verletzung der Pflicht zur \u00dcbergabe der Pferdepapiere:<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer hat einen vertraglichen Erf\u00fcllungsanspruch auf \u00dcbergabe der Papiere, der im Wege der Klage durchgesetzt werden kann.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer kann die Zahlung des Kaufpreises bis zur \u00dcbergabe ordnungsgem\u00e4\u00dfer Pferdepapiere verweigern (\u00a7 320 Abs. 1 BGB) oder diesen zur\u00fcckbehalten (\u00a7 273 BGB).<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer kann vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten, wenn die Pferdepapiere nicht mehr zu beschaffen oder falsch\/gef\u00e4lscht sind (\u00a7 323 Abs. 1 BGB). Wird &#8216;lediglich&#8217; der Equidenpas nicht \u00fcbergeben, d\u00fcrfte es allerdings an einer erheblichen Pflichtverletzung fehlen sodass der R\u00fccktritt nicht statthaft ist (\u00a7 323 Abs. 5 S. 2 BGB).<\/p>\n<p>Beachte: Dem Verk\u00e4ufer muss grunds\u00e4tzlich eine Nacherf\u00fcllungsfrist gesetzt werden (\u00a7 281 Abs. 1 S. 1 BGB).<\/p>\n<p>Sachm\u00e4ngelrechte kommen in Betracht, wenn die tats\u00e4chliche Abstammung des Pferdes nicht der vertraglich vereinbarten und in den schriftlichen Nachweisen festgehaltenen Abstammung entspricht.<\/p>\n<ul>\n<li class=\"mb10\">Herausgabeanspruch<\/li>\n<li class=\"mb10 mt20\">Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages und Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/li>\n<li class=\"mb10 mt20\">Bei Fehlen oder Falschheit der Papiere: R\u00fccktritt vom Kaufvertrag<\/li>\n<li class=\"mb10 mt20\">Schadensersatzanspruch (\u00a7\u00a7 281, 280 Abs. 3 BGB i. V. m. \u00a7 241 Abs. 1 BGB)<\/li>\n<li class=\"mb10 mt20\">Sachm\u00e4ngelrechte (\u00a7\u00a7 437 ff. BGB)<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8221;Besitzrechte an den Legitimationspapieren&#8221; tab_id=&#8221;1485867897577-6ac176fe-e5a1&#8243;][vc_column_text]W\u00e4hrend der Eigent\u00fcmer eines Pferdes auch Eigent\u00fcmer der Eigentumsurkunde ist, geh\u00f6ren Equidenpass und Zuchtbescheinigung dem jeweiligen Zuchtverband bzw. der FN, je nachdem, wer den Pass ausgestellt hat. Beide Dokumente m\u00fcssen bei Tod oder Schlachtung des Pferdes an die jeweilige Stelle zur\u00fcckgeschickt werden. Wird ein Pferd im Wege der Zwangsversteigerung oder \u00f6ffentlichen Pfandversteigerung erworben, gehen alle Pferdepapiere auf den Meistbietenden \u00fcber. Durch den Zuschlag erh\u00e4lt dieser zugleich einen Anspruch auf Herausgabe der Zuchtbescheinigung.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][\/vc_tta_accordion][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"[vc_row][vc_column][vc_column_text]Ein Pferdekauf ist auch immer mit vielen Papieren verbunden. 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