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Die Reitbeteiligung – die Betreuung der Pferde mit einem Reitpartner teilen

Die Reitbeteiligung wird insbesondere im Bereich der privaten Pferdehaltung vielfach praktiziert. Sie besteht immer dann, wenn nicht nur der Besitzer oder Halter eines Pferdes, sondern auch ein weiterer Reiter ein Nutzungsrecht am Pferd ausübt und es regelmäßig reitet und versorgt. Beide Reitpartner gehen eine entsprechende Vereinbarung ein, in der die Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt sind. Funktioniert die Zusammenarbeit, erweist sich eine Reitbeteiligung als vorteilhaft für beide Seiten. Pferdebesitzer, die nicht genügend Zeit für die Pflege und das Reiten des Pferdes aufbringen können oder finanzielle Unterstützung benötigen, finden im beteiligten Reiter eine Entlastung in beiderlei Hinsicht. Ebenso profitiert jedoch auch derjenige, der das Pferd gegen eine Kostenbeteiligung regelmäßig reiten darf. Ohne sich in Unkosten stürzen und ein Pferd kaufen zu müssen, besteht die Möglichkeit des Reitens eines eigenen Pferdes, zu dem ein persönlicher Bezug aufgebaut werden kann. Für Reiter, die sich kein eigenes Pferd leisten können oder die Verpflichtung der Pferdehaltung nicht eingehen möchten, stellt sich die Reitbeteiligung daher häufig als ideale Lösung dar. Gleiches gilt für den Halter, der sein Pferd im besten Falle gut betreut weiß, auch wenn dies die eigene Zeit nicht zulässt.

Zu unterschieden ist die Reitbeteiligung vom Beritt, bei dem ein Bereiter gegen Entgelt mit dem Pferd arbeitet und es regelmäßig reitet. Gleiches gilt für die Eigentümergemeinschaft, bei der mehrere Besitzer die Entscheidungsbefugnis ausüben, während diese bei der Reitbeteiligung allein beim Pferdehalter bleibt und nicht auf den Reitpartner übergeht.

Was sollte bei einer Reitbeteiligung beachtet werden?

Bevor eine Reitbeteiligung zustande kommt, müssen verschiedene Details der Abmachung zwischen den Reitpartnern geklärt werden. Von der Höhe der Kosten bis zu Versicherungsangelegenheiten besteht meist eine Reihe von Fragen, die keinesfalls offenbleiben sollten. Dies beginnt bereits bei der zeitlichen Regelung, wann und wie lange das Pferd geritten werden darf. Bei vielen Reitbeteiligungen werden feste Wochentage vereinbart, damit eine tägliche Betreuung und Versorgung des Pferdes gewährleistet ist. In jedem Fall muss eine individuelle Absprache getroffen werden. Wichtig ist zudem die Klärung der Kostenbeteiligung, die sowohl Kosten für die Unterbringung und eine eventuell nötige ärztliche Versorgung als auch Futter-, Hufschmied- und Versicherungskosten umfasst. Wer sich in welcher Höhe an den anfallenden Kosten beteiligt, zählt zu den unbedingt erforderlichen Vereinbarungen, die detailliert abgesprochen werden sollten. Darüber hinaus kommen bei einer Reitbeteiligung aber auch Fragen auf, die sich aus der Nutzung des Pferdes ergeben. Wo darf das Pferd geritten werden, nur auf dem Reitplatz oder auch im Gelände? Ist die Teilnahme am Reitunterricht oder an Turnieren möglich? Dürfen auch Familienmitglieder, Freunde und Bekannte das Pferd gelegentlich reiten? Oftmals werden auch diese Details geregelt, um sicherzugehen, dass die Reitbeteiligung problemlos funktioniert und das Pferd im Sinne des Besitzers betreut wird. Aus Sicht des Pferdehalters empfiehlt es sich zudem, auf die Eignung des sich beteiligenden Reiters zu achten. Nach Möglichkeit sollte dieser zuverlässig und erfahren im Umgang mit Pferden sein, um eine gute Betreuung zu gewährleisten. Nicht zuletzt müssen bei einer Reitbeteiligung auch die Zuständigkeiten, die sich durch die Unterbringung auf einem Reiterhof ergeben, geregelt werden. Dies umfasst beispielsweise die Beteiligung an Reinigungsarbeiten im Stalltrakt.

Der Vertrag für die Reitbeteiligung

Bei einer Vielzahl an Reitbeteiligungen wurde inzwischen dazu übergegangen, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, der die Beteiligung an der Betreuung des Pferdes detailliert regelt. Dies empfiehlt sich auch bei einem freundschaftlichen Verhältnis beider Reitpartner, denn sollten doch einmal Unstimmigkeiten aufkommen, sind eindeutige und nicht bestreitbare Absprachen vorhanden. Wer eine entsprechende Vorlage sucht, findet im Internet verschiedene Musterverträge, die alle wesentlichen Punkte abdecken und lediglich entsprechend der individuellen Gegebenheiten abgewandelt werden müssen. Besondere Bedeutung kommt dem Vertrag außerdem aufgrund der Haftungsfrage zu, denn ist die Reitbeteiligung nicht vertraglich geregelt, haftet ausschließlich der Besitzer des Pferdes für jede Art von Sach-, Vermögens- oder Personenschaden, die durch das Pferd entstanden sind. Dies gilt selbst dann, wenn der Schaden im Zuge der Reitbeteiligung bei der Nutzung des Pferdes durch den Reitpartner aufgetreten ist.

Reitbeteiligung und Haftpflichtversicherung

Pferdehaltern ist es grundsätzlich zu empfehlen, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Wird eine Reitbeteiligung vereinbart, sollte zusätzlich darauf geachtet werden, ob diese durch die Versicherung abgedeckt wird. Auch wenn dies bei den meisten Verträgen der Versicherungsanbieter bereits der Fall ist, erweist sich eine rechtzeitige Prüfung der Vertragsbedingungen als unerlässlich. Auf diese Weise kann noch ein Wechsel erfolgen, falls die Reitbeteiligung nicht eingeschlossen ist oder höhere Beiträge zu zahlen sind. Bei einer geeigneten Haftpflichtversicherung ist der Reitpartner mit versichert, auch wenn er nicht der Tierhalter selbst ist. Wer kein eigenes Pferd besitzt und deshalb eine Reitbeteiligung eingehen möchte, sollte sich also einen Nachweis über die bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung zeigen lassen, um eventuelle Haftungsrisiken auszuschließen.

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