Home NewsNeue Regeln 2026: Das ändert sich für Pferdebesitzer und Reiter!

Neue Regeln 2026: Das ändert sich für Pferdebesitzer und Reiter!

von Michelle Breitenfeld

Ab dem 1. Januar 2026 gelten im Pferdesport zahlreiche neue Regelungen. Von strengeren Tierschutzvorgaben über neue Abzeichen und Trainerqualifikationen bis hin zu gesetzlich vorgeschriebenen Antibiotikameldungen: Was du jetzt wissen musst!

Neue APO und LPO: Mehr Tierschutz und klarere Strukturen

Mit Beginn des neuen Jahres sind die überarbeiteten Regelwerke der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Kraft getreten – darunter die Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung (APO) und die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO). Besonders im Fokus: mehr Transparenz und ein noch stärkerer Fokus auf das Tierwohl.

So wird der Strafrahmen bei Tierschutzverstößen im Reitsport deutlich verschärft: Künftig drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro, bei schweren Verstößen auch Turniersperren von mindestens 12 Monaten. Dabei fließt künftig die Hälfte von Geldstrafen ab 5000 Euro direkt in den Tierschutz. Die FN will damit ein klares Zeichen setzen: Tierschutz ist nicht verhandelbar.

Auch strukturell tut sich einiges: Die Reitabzeichen RA 5 und RA 4 heißen nun „Turniersportabzeichen Klasse A“ und „Klasse L“, um Reitern den Weg im Turniersport klarer aufzuzeigen. Für Neueinsteiger gibt es mit dem „Trainer C – Einstieg in den Pferdesport“ eine praxisnahe Qualifikation, um Anfänger sicher an Pferde und Reiten heranzuführen.

Neue Gesetze: Antibiotikameldung & Tierarznei-Versand

Neben den FN-Regelwerken bringt auch der Gesetzgeber 2026 neue Vorgaben mit sich: Ab sofort müssen auch bei Pferden alle eingesetzten Antibiotikamengen verpflichtend gemeldet werden – unabhängig von der Bestandsgröße oder Nutzungsart. Die Frist zur ersten Meldung endet am 14. Januar 2027.

Zudem erlaubt das neue Tierarzneimittelgesetz wieder in Einzelfällen den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente – etwa für Pferde in Weiterbehandlung. Voraussetzung ist eine tierärztliche Verschreibung und die Einhaltung bestimmter Transportstandards.

Sachkundenachweis Pferdehaltung rückt stärker in den Fokus

Wer mit Pferden Geld verdient – sei es als Reitlehrer, Züchter, Händler oder Betreiber eines Pensionsstalls – braucht den Sachkundenachweis Pferdehaltung. Auch wer Pferde anderer im Rahmen von Liebhaberei betreut, muss diesen Nachweis vorlegen können. Der Sachkundenachweis ist in zwei Stufen unterteilt und deckt neben Grundlagen der Pferdehaltung auch spezielle Themen wie die Versorgung älterer oder junger Pferde ab.

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