Sperrbezirk und Stallpflicht für Einhufer
Um eine Weiterverbreitung der gefährlichen Pferdeseuche zu verhindern, wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um den betroffenen Betrieb gezogen. Innerhalb dieser Zone gilt ab sofort eine strenge Stallpflicht für alle Einhufer. Davon betroffen sind neben Pferden auch Esel, Maultiere und Maulesel. Im Zusammenhang mit dem Ausbruch mussten bereits zwei Pferde eingeschläfert werden. Das zuerst positiv getestete Tier hatte sich vor der Diagnose im Ausland aufgehalten, von wo das Virus vermutlich eingeschleppt wurde.
Hintergrund zur Ansteckenden Blutarmut
Die Ansteckende Blutarmut ist eine unheilbare Pferdeseuche, die in Deutschland nicht heimisch ist. Da weder eine Impfung noch eine Behandlungsmöglichkeit existiert, schreibt das Gesetz die Tötung infizierter Einhufer zwingend vor. Die Übertragung erfolgt primär durch blutsaugende Insekten wie Bremsen oder Wadenstecher, in seltenen Fällen auch über kontaminiertes Pflegezubehör. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr.
Typische Symptome der Erkrankung sind:
- Hohes oder wiederkehrendes Fieber
- Apathie und deutliche Schwäche
- Koordinationsstörungen (Ataxie)
- Blasse Schleimhäute sowie punktförmige Einblutungen
Strenge Meldepflicht für Halter
Das Veterinäramt verpflichtet alle Halterinnen und Halter von Einhufern im betroffenen Gebiet, ihren Bestand sowie den genauen Standort der Tiere unverzüglich zu melden. Auch Erkrankungen oder Todesfälle müssen umgehend per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-northeim.de mitgeteilt werden.
Quelle: www.ndr.dr















