Wesentliche Bestandteile eines Pferdekaufvertrages – Tipps
Vertragsparteien & Gewährleistungsausschluss
Zuerst werden die Vertragsparteien, also Käufer und Verkäufer, im Kaufvertrag festgelegt.
Als Käufer sollte ich mir dann 2 Fragen stellen:
- Ist der Verkäufer auch der wirkliche Eigentümer vom Pferd ?
Dazu kann man sich den Pferdepass vorlegen lassen, denn dort sollte jeweils der aktuelle Eigentümer eingetragen sein. Aber Achtung, nur der Besitz am Pferdepass macht eine Person noch nicht zum Eigentümer des Pferdes!
- Ist der Verkäufer eine Privatperson oder ein Unternehmen?
Verkäufer: Unternehmer + Käufer: Privat (Verbraucher) = Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB)
Verkäufer: Privat + Käufer: Privat = privater Vertrag
Ob der Verkäufer Unternehmen oder Privatperson ist, ist vor allem für eventuelle Gewährleistungsrechte des Käufers sehr wichtig.
Ist der Verkäufer ein Unternehmer, liegt ein sog. Verbrauchsgüterkauf vor. Bei diesem ist es nicht zulässig, die Verjährung der Gewährleistungsansprüche zum Nachteil des Käufers vertraglich festzulegen zu verkürzen. Sollte ein Mangel an dem verkauften Pferd innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe an den Käufer eintreten, wird dieser als bereits bei Übergabe vorhanden angesehen. Der Käufer muss demnach das Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang nicht extra beweisen, dafür liegt eine gesetzliche Vermutung vor. Dem Verkäufer steht es jedoch offen, diese durch Gegenbeweise zu widerlegen. Damit ist der private Käufer, der von einem Unternehmer das Pferd kauft, besonders geschützt was Gewährleistungsansprüche im Fall von Mängeln angeht.
Grundsätzlich hat jeder Käufer Gewährleistungsansprüche. Beim Kauf von einer Privatperson als Verkäufer können diese im Kaufvertrag jedoch eingecshränkt werden. Gewährleistungsansprüche sind Mängelrechte nach § 437 BGB. Hier haben wir sie einmal im Überblick zusammengefasst:
- 437 Nr. 1: Nacherfüllung
Die Behebung des Mangels durch den Verkäufer, sofern es für den Verkäufer nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
- 437 Nr. 2: Rücktritt
Ein Käufer kann bei nicht unerheblichem Mangel vom Vertrag zurücktreten. Die Leistungen (also Pferd gegen Bezahlung) sind grundsätzlich zurückzugewähren.
- 437 Nr. 2: Minderung
Kaufpreisminderung: Statt zurückzutreten, kann der Kaufpreis gemindert bzw. ein Teil des Kaufpreises vom Verkäufer zurückerstattet werden, während das gekaufte Pferd beim Käufer verbleibt.
- 437 Nr. 3: Schadensersatz
Schadensersatz: Der Käufer kann zusätzlich zu den anderen Ansprüchen Schadensersatz verlangen, sofern ihm ein vom Verkäufer zu ersetzender (in der Regel finanzieller) Schaden entstanden ist.
Diese Rechte kommen zum Beispiel dann zum Tragen, wenn nach dem Kauf eine chronische Krankheit beim Pferd entdeckt wird, von der man vorher nichts wusste.
Kaufgegenstand – Das Pferd
Der Kaufgegenstand ist das Pferd. Dabei ist es egal, zu welcher Pferderasse der Vierbeiner gehört, ob es sich um ein Pony handelt, ob du deine Reitbeteiligung kaufen möchtest oder wie alt das zu kaufende Pferd ist – der Verkaufsgegenstand bleibt grundsätzlich gleich
Hier eine Checkliste, welche Daten des Pferdes benötigt werden:
- Name
- 15-stellige Lebensnummer
- Geschlecht
- Abstammung
- Abzeichen
- eventuelle Brandzeichen
Je mehr Informationen aufgenommen werden können und je eher das einzelne Pferd beschrieben werden kann, so dass es eindeutig identifizierbar ist, ums besser. Um sicherzugehen, dass hier tatsächlich das richtige Pferd angegeben wird, sollte vor allem auch der implantierte Chip des Pferdes ausgelesen werden, welcher die Lebensnummer enthält. Die Implantierung eines Chips ist für alle Pferde, die nach dem 01. Juli 2009 geboren wurden, Pflicht.
Was sollte sonst noch in einem Pferdekaufvertrag stehen?
In einem Pferdekaufvertrag sollten Käufer und Verkäufer eindeutig identifizierbar angegeben werden (z.B. vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Geburtsdatum) sowie die Angaben zum Kaufgegenstand (dem Pferde – siehe oben), Kaufpreis und Zahlungsinformation, Ergebnisse der Anlkaufsuntersuchung (AKU), Übergabemodalitäten sowie sonstige wichtige Hinweise enthalten sein.
Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
Auch der Kaufpreis sowie Zeitpunkt und Art der Bezahlung sollten im Kaufvertrag festgelegt werden. Wird per Überweisung gezahlt, sollte die Bankverbindung des Verkäufers mit aufgenommen werden. Auch eine Anzahlung oder Ratenzahlung kann vereinbart werden und ist im Kaufvertrag festzuhalten.
Eigentums- und Gefahrübergang
Verkäufer haben oft großes Interesse am Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer ist dann noch so lange der Besitzer, bis der volle Kaufpreis vom Käufer bezahlt wurde.
Der Gefahrübergang soll im Sinne des Verkäufers jedoch so früh wie möglich geschehen, also am besten schon mit Vertragsschluss. Damit trägt der Käufer sofort das volle Risiko, sollte sich das Pferd verletzen oder sogar sterben (Verschlechterung & Untergang). Logischerweise geht der Käufer damit ein Risiko ein. So ist es sinnvoll, im Kaufvertrag festzulegen, dass der Gefahrübergang der Zeitpunkt ist, an dem das Pferd vom Käufer abgeholt wird oder im neuen zu Hause ankommt.
Weitere sinnvolle Vereinbarungen im Pferdekaufvertrag
- Gewährleistungsrechte/ Gewährleistungsausschlüsse
Wie schon zu Beginn erläutert, dürfen Privatpersonen Gewährleistungsansprüche ausschließen. Dies muss jedoch ausdrücklich so vereinbart werden. Ein „gekauft, wie gesehen“ reicht hier nicht immer aus. Und beim arglistigen Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer kann der Käufer dennoch Ansprüche gegen den arglistigen Verkäufer geltend machen. Auch gilt: insbesondere, wenn der Kaufvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung zu bewerten ist, sind an den wirksamen Gewährleistungsausschluss und die genaue Formulierung jedoch besondere Anforderungen zu richten!
- Beschaffenheitsvereinbarungen
Wurde ein bestimmter Ausbildungsstand versprochen? (schmiede- und verladefromm o.ä.)
Kann das Pferd Turniererfahrung oder sogar Erfolge vorweisen?
Ist es zur Zucht geeignet?
Wie ist der Gesundheitszustand?
Wurde das Pferd probegeritten?
Wichtig zu wissen – Die Schriftformklausel
Am Ende eines schriftlichen Kaufvertrages findet sich oftmals eine sog. Schriftformklausel. Die Schriftformklausel besagt, dass nur das, was schriftlich festgehalten wurde, auch rechtskräftig ist. Man sollte niemals auf diese Klausel verzichten, da sie in einem Streitfall essenziell ist. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn diese Klausel muss ihrerseits bestimmten Anforderungen entsprechen, um überhaupt wirksam zu sein. Insbesondere, wenn der Kaufvertrag als sog. Allgemeine Geschäftsbedingung bewertet wird.
Pferdekaufvertrag – Welche Dokumente müssen übergeben werden?
Es müssen alle wichtigen Dokumente an den Käufer übergeben werden.
Besonders wichtig sind Pferdepass und Eigentumsurkunde, aber auch die Zuchtbescheinigung oder der Deckschein können gegebenenfalls dazu zählen.
Form des Pferdekaufvertrags
Ja, auch Handschlag und mündliche Vereinbarung sind rechtskräftige Mittel, um einen Kaufvertrag zu schließen. Das Risiko ist damit allerdings sehr hoch, denn was passiert, wenn ein Vertragspartner sich plötzlich nicht mehr an das Geschäft hält oder man sich uneinig darüber ist, was eigentlich genau vereinbart wurde? Dann kann man meist nicht mehr viel ausrichten. Ein schriftlicher Kaufvertrag ist beim Pferdekauf von daher eine ganz klare Empfehlung.
Experten-Tipp
Rechtsanwältin für Pferderecht
Formanforderungen an den Pferdekaufvertrag – Pferd auf dem Bierdeckel kaufen?
Schon einmal ein Pferd abends beim Kneipenbesuch mit einer kritzeligen Notiz auf einem Bierdeckel gekauft?
Oder nach einer frustrierenden Reitstunde das eigene Pferd an einen zufällig am Reitplatz stehenden Dritten übereignet, in dem du ihm die Zügel in die Hand gedrückt hast mit den Worten „den kannst du heute geschenkt haben“?
Nein? Dann hast du vielleicht einfach nur Glück gehabt. Damit nach du auch in Zukunft nach der nächsten feuchtfröhlichen Nacht nicht mit einem Pony im Garten aufwachst, hier ein paar Hinweise:
Kein Formerfordernis für Pferdekaufverträge
Ein Formerfordernis gibt es nicht, so dass der Pferdekaufvertrag beispielsweise auch mündlich, telefonisch, per E-Mail, Fax, Brief oder handschriftlich auf einem Schmierzettel wirksam und rechtsverbindlich geschlossen werden kann. Aus Dokumentations- und im Streitfall auch Beweisgründen, empfehle ich aber immer einen schriftlichen Pferdekaufvertrag zu schließen.
Zustandekommen durch Angebot und Annahme
Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch Angebot und Annahme zustande, so auch der Kaufvertrag über ein Pferd oder Pony. Angebot und Annahme stellen übereinstimmende Willenserklärungen der handelnden Personen dar.
1. Angebot auf Vertragsschluss
Mit dem Angebot trägt der Verkäufer einem oder mehreren potenziellen Käufern den Abschluss eines Kaufvertrages an.
Es muss so konkret sein, dass die Leistung bei Vertragsschluss zumindest bestimmbar ist und der Annehmende nur noch “ja” zu sagen braucht. Es muss also alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten wie zum Beispiel Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen. Maßgebend ist, wie der potenzielle Käufer die Erklärung des Verkäufers verstehen durfte.
Diese Voraussetzungen sind in der Regel in meinen beiden obigen Beispielen noch nicht erfüllt, ihr könnt also entspannen, wenn ihr euch angesprochen gefühlt habt.
Das Angebot muss dem Empfänger auch tatsächlich zugehen, damit dieser es annehmen kann. Bei einem mündlichen Angebot muss er es also zum Beispiel selber hören.
2. Annahme des Angebotes
Die Annahme muss inhaltlich mit dem Angebot übereinstimmen. Änderungen oder Ergänzungen gelten als neues Angebot und nicht als Annahme.
Wenn ich also nicht nur „ja“ sage, sondern zum Beispiel den Preis nachverhandeln möchte oder noch Uneinigkeit bzgl. der Eigenschaften des Pferdes oder dem Zeitpunkt des Kaufes bestehen, liegt in der Regel noch keine rechtlich wirksame Vertragsannahme vor.
Auch die Annahme muss dem Vertragspartner zugehen, das heißt sie muss „in den Machtbereich“ des Anbietenden gelangen und unter normalen Umständen zur Kenntnis genommen werden können.
Bei anwesenden Parteien reicht in der Regel eine mündliche Erklärung aus. Die Annahme muss allerdings auch innerhalb der gesetzten oder, falls keine Frist gesetzt ist, in angemessener Zeit erfolgen.
Grundsätzlich müsst ihr also nicht fürchten, dass so ein „Kneipengespräch“ wie oben im Eingang beschrieben, noch Wochen oder gar Monate später dazu führt, dass ihr (ungewollt) das Eigentum an Eurem Pferd oder Pony verliert. Gerade bei einem Angebot unter persönlich Anwesenden kann dieses bei Fehlen einer gesetzten Frist grundsätzlich nur sofort angenommen werden.
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Du bist dir unsicher, wie ein Pferdekaufvertrag aussehen muss? Kein Problem! Wir empfehlen in jedem Fall, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen – und genau deshalb kannst du hier unseren kostenlosen Muster-Pferdekaufvertrag sofort herunterladen. Sichere dich jetzt ab!
Bitte beachte, dass solche Muster-Verträge auch bei einmaliger Verwendung als Allgemeine Geschäftsbeindgungen zu werten sind und damit zusätzlich den besonderen rechtlichen Anforderungen der §§ 305 ff. BGB unterliegen.
Ablauf eines Pferdekaufs
Wie läuft so ein Pferdekauf eigentlich ab? Das ist natürlich immer etwas unterschiedlich, jedoch sieht ein typischer Pferdekauf wie folgt aus:
- Besichtigung
Zuerst musst du ein Pferd finden, dass deine individuellen Kriterien erfüllt. Welches Pferd zu dir passt, kommt ganz auf dich an. Du musst also vorher überlegen, wie alt, wie groß und wie gut das Pferd ausgebildet sein soll. Dann begibst du dich auf die Suche und schaust zum Beispiel auf dem großen Pferdemarkt von ehorses nach deinem Traumpferd.
- Probereiten (je nach Ausbildungsstand des Pferdes)
Meistens wird 1- bis 2-mal Probe geritten und dann muss man sich auch schon entscheiden. In manchen Fällen wird aber auch ein Probezeitraum zugelassen.
- Ankaufsuntersuchung (AKU)
Das Ergebnis der Ankaufsuntersuchung sollte im Kaufvertrag zur Beschaffenheitsgrundlage gemacht werden. Die Befunde der AKU werden also verschriftlicht in den Kaufvertrag aufgenommen.
Lass Dich bei der Ankaufsuntersuchung von Deinem Trainer, einem Züchter oder Tierarzt begleiten. Es ist immer wichtig, eine erfahrene Person zu haben, die Dich bei schwierigen Entscheidungen gut beraten und Dir Tipps geben kann.
Wie lange kann ich vom Kaufvertrag eines Pferdes zurücktreten?
Der Käufer hat grundsätzlich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, allerdings nur, wenn zum Zeitpunkt der Übergabe des Pferdes an den Käufer bereits ein Mangel vorgelegen hat. Vor Geltendmachen des Rücktritts ist jedoch in der Regel erfolglos Nacherfüllung (Beseitigung eines behabbaren Mangels) oder Nachlieferung (Ersatzlieferung eines mangelfreien Verkaufsgegenstandes bei nicht behebbaren Mängeln) vom Verkäufer zu verlangen. Der Käufer muss seine Rechte innerhalb von zwei Jahren geltend machen (bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch den Verkäufer grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis der Arglist). Etwas anderes gilt dann, wenn diese Frist im Kaufvertrag wirksam verkürzt oder ganz ausgeschlossen wurde
Was ist nach dem Kauf zu tun?
Der Eigentumswechsel von Pferden muss auch bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angegeben und in den Pferdepass eingetragen werden. Es ist die Aufgabe des Käufers, rechtzeitig (innerhalb von 30 Tagen ab Eigentumswechsel) das nötige Formular der FN und den Pferdepass an die FN zu schicken.
Weitere Informationen zu rechtlichen Aspekten rund um den Pferdekauf sowie Kontakt zu Anwälten findest Du in unserem Beitrag Rechtliche Grundlagen.
Was ist bei einem Pferdekaufvertrag zu beachten?
Beachtet werden muss, dass alle wichtigen Punkte mit in den Pferdekaufvertrag aufgenommen sind, sodass Käufer und Verkäufer abgesichert sind.
Wichtige Fragen rund um das Thema Pferdekauf – Ein Experteninterview
In den letzten Jahren haben sich unsere Kaufgewohnheiten generell sehr verändert, so auch der Kauf eines Pferdes. Rechtsanwalt Andreas Ackenheil ist auf das Thema Pferdekaufrecht spezialisiert und hat die wichtigsten (rechtlichen) Fragen zu diesem Thema beantwortet:











