Das neue französische Tierschutzgesetz, welches am 1. Dezember 2021 veröffentlicht wurde, sorgte bereits weltweit für Schlagzeilen. Denn nicht nur die Strafen für Tierquälerei sind dabei erheblich erhöht worden, sodass Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen bis zu 75.000 Euro verhängt werden können. Außerdem soll der Umgang mit (Haus-)Tieren an Schulen vermittelt werden, um Tierquälerei unter Jugendlichen vorzubeugen. Aber auch für Pferdehalter und Stallbetreiber wird es einige Veränderungen geben.
Der Führerschein für’s Pferd
Künftig müssen alle Pferdehalter eine Art von “Pferdeführerschein” nachweisen können. Das heißt, Pferdebesitzer müssen demnach eine gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung absolvieren, um einen Nachweis vorlegen zu können, welcher zur Haltung berechtigt. Auf der anderen Seite muss der Verkäufer dafür sorgen, dass er sein Pferd nur an Käufer abgibt, die dieses Zertifikat in den Händen halten.
Neues Gesetz schützt Stallbetreiber vor Kosten
Auch französische Stallbetreiber können durchatmen, wenn es um die Einstellgebühren geht. Oft kommt es vor, dass die Einstellkosten wegbleiben und dadurch viele Stallbetreiber in eine Zwickmühle geraten. Einerseits ist der Stallbetreiber dazu verpflichtet, das Pferd zu versorgen, aber andererseits entsteht durch diese Pflicht Kosten, wenn die Einnahmen ausbleiben. Hier unterstützt die Stallbetreiber ein neues Gesetz, was sie dazu berechtigt, sich nach einer dreimonatigen Frist an ein Gericht zu wenden. Das Gericht untersucht dann den Fall und kann die Versteigerung des Pferdes genehmigen.
Mehr Transparenz durch den Equidenpass
Ein weiterer wichtiger Punkt des neuen Gesetzes stellt die Kennzeichnungspflicht bei Neurektomie dar. Eine Neurektomie, geläufiger als Nervenschnitt, ist ein chirurgischer Eingriff, wobei ein Nerv durchtrennt und somit unempfindlich gemacht wird, um Pferden mit Beinerkrankungen Schmerzlinderung zu verschaffen und die Einsatzfähigkeit zu gewährleisten. Dieses soll künftig mit in den Equidenpass eingetragen werden, um Transparenz zu gewährleisten und einfachere Kontrollen bei Wettbewerben zu ermöglichen. Grundsätzlich ist diese Behandlung in Frankreich zwar erlaubt, doch beim Turnier und bei Pferderennen gilt diese Methode als Doping, weshalb die Pferde bei Wettkämpfen nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Quelle: chevalmag.com