Die Stadt Reutlingen sorgt für massive Verunsicherung in der Pferdeszene. Als erste Kommune in Baden Württemberg hat der Gemeinderat im Rahmen des neuen Doppelhaushalts die Einführung einer Pferdesteuer beschlossen. Während die Stadtverwaltung nach Wegen aus der Finanznot sucht schlagen Pferdebesitzer und Verbände bundesweit Alarm.
Finanzielle Notlage führt zu Steuerplänen
Der Reutlinger Gemeinderat hat den Haushalt für 2026/2027 mit großer Mehrheit verabschiedet. Um die angespannte Haushaltslage auszugleichen stimmten fast alle Fraktionen für die Einführung der neuen Abgabe. Lediglich die AfD sprach sich dagegen aus. Aktuell geht die Stadt von Einnahmen in Höhe von etwa 50.000 Euro aus wobei die genaue Höhe pro Pferd noch nicht feststeht. Orientierungshilfe bietet die lokale Hundesteuer die derzeit bei 156 Euro pro Jahr liegt.
Angst vor einem Flächenbrand in der Region
Pferdehalter und Stallbetreiber fühlen sich von der Entscheidung überrumpelt. Timo Diebold vom Pferdesportkreis Reutlingen warnt vor einem Wettbewerbsnachteil für lokale Betriebe. Die Sorge ist groß dass Pferdebesitzer in umliegende Gemeinden ohne Steuerpflicht abwandern oder dass andere Städte dem Beispiel Reutlingens folgen und eine Welle an neuen Steuern auslösen. Eine Petition gegen das Vorhaben hat bereits tausende Unterstützer gefunden.
Prüfung durch die Verwaltung steht noch aus
Trotz des grundsätzlichen Beschlusses ist die Umsetzung noch nicht final gesichert. Oberbürgermeister Thomas Keck äußerte sich skeptisch und betonte dass die Verwaltung nun prüfen müsse ob der bürokratische Aufwand den finanziellen Ertrag rechtfertigt. Er persönlich halte wenig von der Steuer da das Verhältnis von Ärger und Einnahmen kaum ausgewogen sei. Sollte die Prüfung positiv ausfallen könnte die Steuer ab dem Jahr 2027 erhoben werden.
Rechtliche Lage und Vorbilder
Reutlingen wäre kein bundesweiter Einzelfall aber ein seltener. Aktuell erhebt lediglich die hessische Gemeinde Schlangenbad eine solche Steuer. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2015 grundsätzlich bestätigt dass Kommunen Pferdehaltung als Aufwandssteuer besteuern dürfen. Dennoch bleibt die Abgabe aufgrund der Auswirkungen auf den Breitensport und die Landwirtschaft hochgradig umstritten.
Quelle: www.swr.de











