Die FEI setzt einen Dringlichkeitsbeschluss in Kraft, um das Tierwohl bei Wettkämpfen zu verbessern.
Bei der ersten Sitzung des FEI-Vorstands des Jahres, die in Lausanne stattfand, wurde eine bedeutende Änderung innerhalb der Veterinärvorschriften beschlossen. Diese Regelung soll dem Wohlergehen des Pferdes dienen und gilt als dringende Maßnahme.
Neue Vorschrift zu verbotenen Methoden
In den FEI-Veterinärvorschriften wurde ein neuer Absatz im Artikel 1004 aufgenommen. Der entscheidende Satz besagt:
„Es ist strengstens verboten, Substanzen/Produkte jeglicher Art im oder um das Maul und/oder die Zunge des Pferdes zu verwenden, die Schaumbildung imitieren, hervorrufen oder verursachen.“
Ausnahmen gelten ausschließlich für Produkte, die in der FEI Tack App genehmigt sind, sowie für zugelassene natürliche Leckerbissen. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zu einer gelben Verwarnungskarte und zur Ausscheidung des Pferdes in der jeweiligen Prüfung führen.
Inkrafttreten und Ziel der Maßnahme
Diese Regelung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft und ersetzt einen alten Absatz in den FEI-Dressurregeln sowie den FEI-Para-Dressurregeln. Ziel ist es, Praktiken zu verhindern, die durch künstliche Schaumbildung einen irreführenden Eindruck der Leistung des Pferdes erzeugen.
Die neuen Vorschriften sind ein bedeutender Schritt zur Förderung der Integrität des Pferdesports und setzen ein deutliches Zeichen für mehr Tierschutz im Wettbewerb.
Quelle: hooforia.com