Home FEI-Regelungen ab 2023: Missbrauch, Belästigung, Ausschluss aus dem Parcours – das gilt ab jetzt!

FEI-Regelungen ab 2023: Missbrauch, Belästigung, Ausschluss aus dem Parcours – das gilt ab jetzt!

von Rebana Uhe
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Die FEI hat ihr Regelwerk überarbeitet und verschiedenste Neuerungen und Änderungen für 2023 beschlossen. Die wichtigsten findest Du hier!

Missbrauch und Belästigung

Künftig gelten Missbräuche und Belästigungen auch als Verstoß, wenn diese nicht im pferdesportlichen Kontext erfolgt sind. Dazu muss der mutmaßliche Täter jedoch verurteilt, verwarnt oder angeklagt sein und es wird geahndet, wenn das Verhalten geschehen, versucht oder angedroht wurde. Diese nun international geltenden Vorschriften sind national bereits in Kraft

Ebenso werden auch Beteiligung, Versuche oder Androhungen von Handlungen, die das körperliche oder geistige Wohlbefinden und/oder die Sicherheit von geschützten Personen beeinträchtigen, als Verstoß eingeordnet. Die gleiche Regelung greift auch für das Eingehen eines Risikos, welches oben genannte Folgen haben kann. Verhalten, das vor Einführung dieser Regelung erfolgte, stellt trotzdem ein Schadensrisiko dar. 

Absage von 4*- oder 5*-Turnieren

Wird ein Turnier, welches vier- oder fünf-Sterne Prüfungen ausgeschrieben hat, vom Veranstalter abgesagt, so wird von diesem künftig eine Strafzahlung gefordert. Bei der zweiten Absage des Turniers erhöht sich diese und bei der dritten Absage wird dieses für 365 Tage aus dem FEI-Kalender gestrichen. Ausnahmen stellen Absagen aufgrund von „höherer Gewalt“ dar. Die Einschätzung dieser ist dem FEI-Generalsekretär vorbehalten.

Veterinärmedizinische Regelungen

Es treten neue Sanktionen für Verstöße gegen veterinärmedizinische Regeln in Kraft.

Impfungen

Pferde, die ab dem 01.01.2024 neu gegen Equine Influenza geimpft werden, sind die Impfintervalle zwischen erster und zweiter Dosis nun von 21 bis 92 Tagen auf 21–60 Tage verkürzt worden. Die erste Auffrischungsimpfung muss dann auch nach 6 Monaten und 21 Tagen erfolgt sein, anstatt der bisheriger 7 Monate.

Ein Dringlichkeitsbeschluss, der bis 01.04.2023 anwendbar ist, gilt für die weiteren Auffrischungsimpfungen. Diese müssen innerhalb von 12 Monaten erfolgen, jedoch mit einigen Einschränkungen. Soll ein Pferd an einer FEI-Veranstaltung teilnehmen, darf die Auffrischung nicht länger als 6 Monate und 21 Tage her sein, muss aber mindestens 7 Tage zurückliegen. 

Stallungen

Auf FEI Veranstaltungen sind in den FEI-Stallungen keine inkorrekt geimpften Pferde mehr erlaubt, diese müssen in anderen Stallungen untergebracht werden. 

In den Stallungen ist zukünftig eine Stallruhe von mindestens sechs Stunden einzuhalten, während der es möglichst dunkel und leise sein soll. 

Übertragung von Krankheiten

Zum Vorbeugen von übertragbaren Krankheiten darf die tierärztliche Abteilung der FEI künftig Untersuchungen der Bio-Sicherheit durchführen, wenn Veranstaltungen anstehen. Die Auflagen bei Verdacht oder Ausbruch einer übertragbaren Krankheit wurden gelockert, wenn es zum Beispiel um Desinfektion oder ähnliches geht.

Ebenso kann die tierärztliche Abteilung der FEI ab 2023 Tests für Infektionskrankheiten aller Art durchführen. Die Delegierten müssen auch dafür sorgen, dass Pferde auf einer FEI-Veranstaltung, die eine Körpertemperatur von >38,5°C oder neurologische Symptome zeigen, sofort auf EHV-1 und Influenza getestet werden.  Die Temperatur muss immer rektal gemessen werden oder andernfalls durch die FEI genehmigt sein. 

Unterstützende Therapien

Es wurde unter anderem beschlossen, dass für das Pferd verantwortliche Personen ab jetzt zwei neue unterstützende Therapien anwenden dürfen. Das ist zum einen “Microcurrent”, ein Massagegerät, das Mirostrom in minimalen Einheiten in die Haut leitet und zum anderen pulsierende Ultraschallgeräte mit niedriger Intensität. Massagepistolen sind nun verboten, da diese nur durch ausgebildete Personen zum Einsatz kommen sollten. 

Distanzsport

Um Manipulation zu vermeiden, wurde genauer festgelegt, wie die Untersuchungen des Herzschlags beim Pferd durchgeführt werden sollte.

Anti Doping

Ergänzungen der Liste der verbotenen Substanzen:

  • Emidonol (“banned”), gegen Minderdurchblutung
  • Nalmefen (“banned”), beruhigende Wirkung
  • Sulfasalazin (“controlled medication”), wird zu einer bereits als “controlled medication” eingestuften Substanz verstoffwechselt

Ergänzungen der Liste der Substanzen, die als atypische Befunde gelten:

  • Diisopropylamin

Disziplinen

Springen

Die Tagegelder der Offiziellen bei Springturnieren wurden erhöht. Diese sind nun genauer geregelt und je nach Niveau und Region gestaffelt. Eine neue Unterscheidung gibt es nun zwischen “alle anderen Offiziellen” und den zwei Kategorien, Präsident Ground Jury/Richter aus dem Ausland und Chefsteward/Steward aus dem Ausland.

Das geforderte Tempo im Parcours wurde heruntergesetzt. Die Obergrenze bleibt bei 400 Metern pro Minute bestehen, die untere Grenze wird von 350 Metern pro Minute auf 325 Meter pro Minute gesetzt.

Die maximale Höhe eines großen Preises im Rahmen eines EEF-CSIO’s, also eines Nationenpreises, wurde auf 1,55 m festgelegt.

Es gibt außerdem neue Regeln für die Eliminierung von Reiter-Pferd-Paaren im Parcours. Der Präsident der Ground Jury darf nun nach eigenem Ermessen ein Paar abklingeln, wenn er das Wohlbefinden des Pferdes bei einer Fortsetzung des Parcours in Gefahr sähe. Die Entscheidung kann im Nachhinein auch nicht angefochten werden, sondern ist endgültig. 

Dressur

In der Dressur ist einzig die Änderung der Regelungen zum Mutterschutz zu berichten. Wie diese aussehen, kannst Du hier nachlesen.

Vielseitigkeit

In der Vielseitigkeit sind Änderungen im Mindestalter von Ponys bei internationalen Ponyprüfungen auf ein- und zwei-Sterne Niveau beschlossen worden. Demnach müssen Ponys für die Starterlaubnis in ein-Sterne-Prüfungen nur noch 5 Jahre alt sein und für die Teilnahme an zwei-Sterne-Prüfungen sechs Jahre alt sein. Die Gebisswahl wurde jedoch weiter eingeschränkt. 

Der Ausschluss von Paaren während der Teilprüfung Gelände, aufgrund von „gefährlichem Reiten“ ist von nun an nicht nur der Ground Jury und dem Technischen Deligierten gestattet, sondern auch dem Kursdesigner. Dieser muss seinen Vorschlag jedoch erst der Ground Jury mitteilen, welche dann eine Entscheidung trifft. 

Auch in der Teilprüfung Springen wurden Anpassungen zum Wohlergehen der Pferde getroffen. Wenn die Springprüfung vor der Geländeprüfung stattfindet, dürfen Paare, welche in der Springprüfung 20 oder mehr Strafpunkte durch Abwürfe bekamen, nicht mehr starten. Sie sind sofort ausgeschieden

Beim Equipment gibt es auch neue Verbote. Gebissscheiben dürfen nur noch benutzt werden, wenn auch die Funktion des Schutzes der Maulwinkel erfüllen. Nicht erlaubt sind solche, die Borsten oder runde bis spitze Noppen an den Innenseiten haben.

Zwei Regeländerungen gab es, welche einen etwas zum Schmunzeln bringen dürften.

Denn künftig dürfen bei FEI-Veranstaltungen weder Hunde noch Menschen in die Boxen urinieren. Pferden ist dies wohl noch erlaubt. 

Die andere Regeländerung betrifft nur die besonders modischen Pferde. Denn außerhalb des FEI-Stallbereichs dürfen Pferde keine Brillen und Visiere mehr tragen.

Quelle: St. Georg

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