Home News FEI ändert Mutterschutzregelung – erster Durchbruch für Turnierreiterinnen

FEI ändert Mutterschutzregelung – erster Durchbruch für Turnierreiterinnen

von Rebana Uhe
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Nachdem es in letzter Zeit vermehrt Kritik an der Mutterschutzregelung der FEI (Fédération Equestre Internationale) gab, hat diese nun die Änderung dieser Regelung beschlossen.

Viele deutsche Athletinnen haben sich in letzter Zeit vermehrt für die Änderung der bestehenden Mutterschutzregel und somit für mehr Gleichberechtigung im Sport ausgesprochen. Insbesondere Mannschaftsweltmeisterin im Springreiten Janne Friederike Meyer-Zimmermann und Doppel Olympiasiegerin der Dressur Jessica von Bredow-Werndl haben sich zusammen mit der Initiative EqualEquest und der FN für eine Regeländerung engagiert.

Die bisherige Mutterschutzregelung besagt, dass bei Beanspruchung dieser eine Mindestdauer von sechs Monaten eingehalten werden muss, damit die Vorteile des Mutterschutzes in Anspruch genommen werden können. In diesen sechs Monaten wird den jeweiligen Reiterinnen die Hälfte der, in dieser Zeit des vorherigen Jahres errittenen, Weltranglistenpunkt gutgeschrieben, jedoch nur, wenn die Reiterinnen auch diese sechsmonatige Turnierpause einhalten. Fühlen die Athletinnen sich zu einem früheren Zeitpunkt wieder fit genug und wollen in das Turniergeschehen zurück, um somit ihren Beruf vollständig ausüben zu können, so verlieren sie rückwirkend alle Weltranglistenpunkte, die ihnen während der gesamten Schwangerschaftspause zugeschrieben wurden.

Rückkehr in den Turniersport nach drei Monaten Mutterschutz

Nach der neuen Regeländerung soll es den Müttern nun auch möglich sein, bereits nach drei Monaten wieder in den Turniersport einzusteigen, ohne eine Benachteiligung zu erfahren. Jedoch gilt dies vorerst nur im Dressur-, Fahr- und Springsport sowie in der Para-Dressur und im Distanzreiten. Inwiefern die Regelung für Voltigiererinnen angepasst werden kann, wird noch geprüft. Einzig in der Vielseitigkeit gibt es noch Vorbehalte zur Änderung der Mutterschutzregelung, sodass es aktuell keine Änderungen der Mutterschutzregelung in dieser Disziplin gibt. 

Quelle: mz.de

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