Hinweis: Das Symbolbild ist KI-generiert und dient zur Veranschaulichung.
Neue Pflichten für Pferdetransporter ab Juli
Wer mit dem Pferdetransporter die Grenze nach Österreich, Belgien oder in die Niederlande überquert, muss ab dem 1. Juli besonders vorsichtig sein. Eine neue EU-Verordnung verpflichtet nun auch leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen dazu, einen digitalen Fahrtenschreiber zu nutzen. Was eigentlich zur Kontrolle von Paketdiensten und dem gewerblichen Güterverkehr gedacht war, entwickelt sich für den Pferdesport zu einer massiven Herausforderung.
Das Problem liegt in der Definition der Gewerblichkeit. Sobald beispielsweise ein fremdes Pferd im Transporter mitgenommen wird, stufen Kontrollbehörden die Fahrt schnell als gewerblich ein, selbst wenn keinerlei finanzielle Interessen dahinterstecken. Pferdesport Deutschland kritisiert diese Verallgemeinerung scharf. Laut Vorstandsmitglied Dr. Klaus Miesner ist der Transport in den allermeisten Fällen lediglich eine Begleittätigkeit zum Hobby. Das Wohl der Tiere bestimme ohnehin die Pausenzeiten der Fahrer, weshalb die starre Regulierung am Alltag der Reiter vorbeigehe.
Forderung nach Rechtssicherheit und einer Ausnahmeregelung
Um Reiter vor existenzbedrohenden Konsequenzen zu schützen, fordert der Verband eine klare und rechtssichere Trennung zwischen dem gewerblichen Güterverkehr und privaten Pferdetransporten. Sollte eine direkte Anpassung der EU-Regeln scheitern, schlägt Pferdesport Deutschland die Einführung einer offiziellen Bescheinigung über die Nichtgewerblichkeit vor.
Diese Bescheinigung soll Reitern als Nachweis bei Kontrollen im Ausland dienen. Ohne eine solche Absicherung drohen laut Experten drastische Konsequenzen: Bei Verstößen stehen nicht nur empfindliche Geldstrafen im Raum, sondern im schlimmsten Fall auch die sofortige Stilllegung des Fahrzeugs direkt am Kontrollort.
Quelle: www.pferdesport-deutschland.de















