Ab 2026 gelten schärfere Strafen für unreiterliches Verhalten – bis zu 50.000 € Geldbuße und mindestens zwölf Monate Sperre drohen bei gravierenden Verstößen
Höhere Bußgelder und längere Sperren
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) zieht klare Konsequenzen im Sinne des Tierwohls: Zum 1. Januar 2026 treten umfassend verschärfte Strafregelungen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Kraft. Das hat der Beirat Sport der FN mehrheitlich beschlossen. Ziel der Reform ist es, härter und transparenter gegen unreiterliches Verhalten vorzugehen.
Die zentrale Neuerung: Die maximal mögliche Geldbuße wird von 25.000 € auf 50.000 € verdoppelt. Zusätzlich gilt künftig: Wird eine Strafe ab 5.000 € verhängt, muss die Hälfte davon zweckgebunden in den Pferdetierschutz fließen.
Auch die Sperrzeiten werden verschärft: Bei besonders schweren Verstößen – etwa wenn die Gesundheit eines Pferdes erheblich gefährdet wurde – beträgt die Mindestsperre künftig zwölf Monate. Zuvor lag sie bei sechs Monaten.
Tierwohl als klare Priorität
FN-Präsident Prof. Dr. Martin Richenhagen macht deutlich: „Tierwohl ist kein Nebenanliegen, sondern Grundlage unseres Sports. Wer dagegen verstößt, muss spürbarere Konsequenzen tragen.“
Gleichzeitig wurden die Kriterien zur Strafzumessung überarbeitet. Dadurch sollen Verstöße einheitlicher und nachvollziehbarer geahndet werden können – mit dem Ziel, ein klares Signal gegen unreiterliches Verhalten zu setzen.
Reform mit Signalwirkung
Die Initiative geht auf eine Empfehlung der FN-Rechtskommission zurück. Diese hatte sich nach intensiver Beratung für eine weitreichende Anpassung ausgesprochen.
Dr. Dennis Peiler, Geschäftsführer Sport und ab Oktober Vorstandsvorsitzender der FN, betont: „Es ist ein wichtiger Schritt, aber kein Schlusspunkt. Wir werden den Weg zu einem noch klareren Schutz des Pferdesports konsequent weitergehen.“
Quelle: pferd-aktuell.de