Symbolbild: Dieses Bild wurde zur Veranschaulichung mithilfe von KI erstellt.
Verdachtsfälle und laufende Untersuchungen
Nachdem das betroffene Tier der Infektion erlag, wurden bei drei weiteren Pferden im selben Bestand erhöhte Temperatur und Fieber festgestellt. Von diesen Tieren wurden umgehend Blutproben entnommen, um den Infektionsstatus zu klären. Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen stehen derzeit noch aus. Der betroffene Verein hat sofort reagiert und umfassende Hygienemaßnahmen sowie eine Stallruhe eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Neue Meldepflicht für das Equine Herpesvirus
Dieser Fall rückt auch eine wichtige rechtliche Änderung in den Fokus. Seit dem 10. März 2026 ist das Equine Herpesvirus vom Typ 1 (EHV-1) in Deutschland offiziell meldepflichtig. Die Neuregelung des Tierseuchenmelderechts verpflichtet Betriebe nun dazu, Infektionen den zuständigen Behörden zu melden. Zuvor lag es im Ermessen der Stallbetreiber, ob sie den Ausbruch einer Infektion öffentlich machten oder nicht. Auch die Pferde-Influenza unterliegt nun dieser strengeren Regelung.
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen für Pferdebesitzer
Der Vorfall in Dreieich erinnert daran, wie wichtig präventive Maßnahmen sind. Neben der Impfung spielen Stallhygiene und das Management von Neuzugängen eine zentrale Rolle. Der Pferdesportverband Hessen informiert laufend über die aktuelle Lage, um die Reitergemeinschaft zu sensibilisieren und weitere Bestände zu schützen.
Quelle: www.hooforia.com











