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Veterinäramt beschlagnahmt 25 Pferde in Gescher nach Hinweisen auf Missstände

von Michelle Breitenfeld
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In Gescher (NRW) hat das Veterinäramt 25 Pferde aus katastrophalen Haltungsbedingungen befreit. Ein Tier kam bereits zu Tode. Gegen den Halter, der trotz Verbots erneut Pferde hielt, wird ermittelt.

Großeinsatz wegen tierschutzrechtlicher Missstände

Am 15. September 2025 rückten das Veterinäramt des Kreises Borken und die Polizei zu einem gemeinsamen Einsatz in das Gewerbegebiet von Gescher aus. Hintergrund war ein konkreter Hinweis auf gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Pferdehaltung. Vor Ort bot sich den Behörden ein erschütterndes Bild: 25 Pferde lebten unter völlig untragbaren Bedingungen, eines war bereits tot.

Tierhalteverbot seit Jahren bekannt

Der betroffene Tierhalter war den Behörden nicht unbekannt. Gegen ihn bestand bereits seit längerer Zeit ein rechtskräftiges Tierhalte- und Betreuungsverbot. Dieses hatte er in der Vergangenheit mehrfach missachtet. Bereits früher hatte es deshalb polizeiliche Maßnahmen wegen Verstößen gegen das Tierschutz- und Tierseuchenrecht gegeben.

Pferde gerettet und gesichert

Die 25 lebenden Pferde wurden noch am selben Tag beschlagnahmt und in eine gesicherte Unterbringung überführt. Dort werden sie aktuell tierärztlich untersucht. Ziel der Behörden ist es, die Tiere später in verantwortungsvolle Hände zu vermitteln. Die Todesursache des verendeten Pferdes wird derzeit untersucht.

Behörden geraten unter Druck

Trotz des bestehenden Tierhalteverbots war es dem Halter gelungen, erneut Pferde zu halten. Dies wirft Fragen zur Effektivität bisheriger Kontrollen auf. Offenbar waren frühere Überwachungsmaßnahmen nicht ausreichend, um neue Verstöße zu verhindern. Die laufenden Ermittlungen sollen nun klären, wie es so weit kommen konnte.

Konsequenzen für den Tierschutz

Der Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig eine konsequente Durchsetzung von Tierhalteverboten ist. Auch die Nachsorge der beschlagnahmten Tiere stellt die Behörden vor Herausforderungen – insbesondere in Bezug auf Unterbringungskosten und medizinische Versorgung. Für Tierschutzorganisationen ist dieser Fall ein mahnendes Beispiel für systemische Schwächen.

Quelle: radiowmw.de

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