Home News Pferdehalter aufgepasst: DAS ändert sich 2025!

Pferdehalter aufgepasst: DAS ändert sich 2025!

von Michelle Breitenfeld
0 Kommentare

Das Jahr 2025 bringt spannende Neuerungen für Pferdehalter mit sich – sowohl im Bereich der Hengstleistungsprüfung als auch bei den gesetzlichen Vorgaben zur Meldepflicht von Pferden. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu den neuen Regeln und was sie für dich bedeuten.

Neue Regeln für die Hengstleistungsprüfung ab 2025

Im Jahr 2025 treten im Pferdesport in Deutschland einige bedeutende Änderungen in Kraft, insbesondere in Bezug auf die Hengstleistungsprüfungen (HLP). Neukonzeption der Hengstleistungsprüfung (HLP) ab 2025: Ab 2025 wird die HLP einem neuen Punktesystem unterliegen, und die bisherigen Sportprüfungen für vier- und fünfjährige Hengste entfallen. Stattdessen werden sogenannte HLP-Wertungsprüfungen eingeführt, die im Rahmen ausgewählter Landes- und Verbandschampionate stattfinden. Die bekannten Prüfungsformen, wie die 50-tägige Leistungsprüfung und die Veranlagungsprüfung (kurz), bleiben erhalten. Für die endgültige Eintragung in das Hengstbuch I sind künftig 10 Leistungsprüfungspunkte (LP-Punkte) erforderlich.

Strengere Kontrollen der Meldepflicht für Pferde ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Meldepflicht für den Aufenthalt von Pferden in Österreich im Verbraucherinformationssystem (VIS) strenger kontrolliert. Alle Pferdehalter – ob privat, landwirtschaftlich oder gewerblich – sind verpflichtet, ihre Tiere im VIS zu melden. Diese Regelung gilt für alle Equiden, einschließlich Ponys, Esel, Zebras und Kreuzungen daraus, unabhängig davon, ob es sich um eigene Tiere oder Einstellpferde handelt. Amtstierärzte werden verstärkt Betriebskontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen.

Die Meldung eines Zu- oder Abgangs oder eines Todesfalls muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Ausnahmen gibt es für Tiere, die an Turnieren, Trainings oder Zuchteinsätzen teilnehmen: Hier gilt eine Meldefreiheit von bis zu 90 Tagen. Wichtig ist auch, dass Pferde beim Tod ordnungsgemäß im VIS abgemeldet werden, um eine reibungslose Rückgabe des Pferdepasses zu gewährleisten.

Quellen: www.pferd-aktuell.de, www.wochenblatt-dlv.de, www.propferd.at

Beliebte Pferde im ehorses Marktplatz

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

* Mit der Nutzung der Kommentarfunktion erklärst Du Dich mit der Speicherung und Verarbeitung Deiner Daten durch diese Website einverstanden.

blank