Hinweis: Symbolbild wurde durch KI generiert zur Veranschaulichung.
Der Vorfall im Detail
Ein 46-jähriger Jäger war gemeinsam mit einem 58-jährigen Jagdpächter in einem Gebiet im Altkreis Schlüchtern unterwegs. Der Schütze nutzte eine Wärmebildkamera, um Schwarzwild aufzuspüren. In dem Glauben, Wildschweine vor sich zu haben, gab er zwei Schüsse ab. Erst bei einer Nachsuche am nächsten Morgen entdeckte das Duo auf einer nahen Koppel ein Pferd, das deutliche Verletzungen aufwies. Das Tier musste aufgrund der Schwere des Treffers eingeschläfert werden.
Verhandlung vor dem Amtsgericht
Die juristische Aufarbeitung des Vorfalls ist komplex. Während die Verteidigung von einem tragischen Unfall spricht und den Vorwurf der Jagdwilderei zurückweist, wirft ein weiterer Jagdpächter Fragen zur Erlaubnis des Jagdgastes auf. Der Jäger selbst bezeichnet den Vorfall als “hochnotpeinlich” und betonte, das Tier nicht vorsätzlich getroffen zu haben. Da die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens ablehnte, wird die Verhandlung mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt.
Quelle: www.www.fuldaerzeitung.de











