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Coronavirus – Das müssen Pferdebesitzer jetzt wissen

von Michelle Holtmeyer
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Die Bundesregierung versucht derzeit mit vielen Maßnahmen die Ausbreitung von Covid-19 zu beschränken. Seit dem 16.03.2020 müssen sämtliche Sporteinrichtungen geschlossen bleiben, darunter fallen auch Zusammenkünfte in Vereinen und Einrichtungen. Dementsprechend müssen auch Reitvereine und Pferdebetriebe reagieren. Gleichzeitig muss aber auch das Wohlbefinden der Vierbeiner gewährleistet sein. In diesem Artikel erfährst Du, was erlaubt ist und was Du bei Deinem nächsten Stallbesuch beachten solltest.

Coronavirus und Pferde – Das ist erlaubt

Auch wenn wir uns derzeit in vielen Bereichen stark einschränken müssen, schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden müssen. Die Möglichkeit der artgemäßen Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier Leid, Schmerzen oder Schäden zugefügt werden. Somit stellt eine artgerechte Versorgung inklusive Bewegung von Pferde in Zeiten von Covid-19 eine große Herausforderung dar. 

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hat zusammengefasst, was Pferdebesitzer bei ihren Vierbeiner beachten müssen und was noch erlaubt ist.

Sichergestellt werden müssen folgende Punkte: 

  • Pferdegerechte Fütterung
  • Boxenpflege (Ausmisten, Einstreuen, Kontrolle von Trögen und Tränken)
  • Tägliche Tierkontrolle (Ist das Tier gesund oder liegen Verletzungen vor?)
  • Täglich mehrstündige Bewegung – sowohl kontrollierte (bspw. Training) und freie (Paddock/Weide) Bewegung sind essenziell für physisches und psychisches Wohlbefinden der Pferde
  • Notwendige tierärztliche Versorgung
  • Im Notfall Versorgung durch einen Hufschmied

Gegebenenfalls kann der Stallbesitzer einen Anwesenheitsplan für die Pferdebesitzer erstellen, bei dem Anwesenheitszeiten bestimmt werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Das bietet sich vor allem bei größeren Betrieben an.

Das sollten Pferdebesitzer bei Stallbesuchen beachten

Auch wenn derzeitig der Besuch im Stall noch erlaubt ist, sollten nichtsdestotrotz einige Dinge beachtet werden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen:

  • Stallaufenthalt auf ein Minimum beschränken
  • Personen mit Krankheitssymptomen sollen die Reitanlage nicht betreten
  • Grundsätzliche Hygienemaßnahmen einhalten
  • Handschuhe tragen
  • Warst Du in einem Krisengebiet, solltest Du 14 Tage in Quarantäne bleiben
  • Pro Pferd nur eine Person am Tag auf die Anlage
  • Nur maximal vier Personen in einer 20×40 Meter Reithalle, bei einer 20×60 Meter Reithalle maximal sechs Personen
  • Maximal eine Person in der Sattelkammer
  • Keine Zuschauer in der Halle
  • Engen Kontakt mit anderen Personen vermeiden
  • Während der Futter- und Mistzeit sollte sich nur der Betriebsleiter im Stall aufhalten
  • Nach dem Verlassen des Reitstalls die Hände gründlich waschen

Notfallplan – Maßnahmen bei häuslicher Quarantäne oder einer Ausgangssperre

Auch wenn wir in der aktuellen Situation schon sehr eingeschränkt wird, können aber noch härtere Maßnahmen auf uns zukommen – denn wenn Du Dich mit dem Coronavirus infiziert hast, musst Du in häusliche Quarantäne. Doch was passiert dann mit Deinem Pferd?

Wichtig ist, dass Du bereits im Vorfeld vieles planst und organisierst. Stimme Dich bereits jetzt mit anderen Einstallern ab, tauscht wichtige Informationen aus und trefft Vertretungsregelungen. Teile anderen Personen mit, was sie im Notfall im Umgang mit Deinem Pferd beachten müssen und lasse dem Stallbesitzer eine Liste mit allen wichtigen Daten und Fakten rund um Dein Pferd zukommen. Dafür empfiehlt es sich, Kommunikationsplattformen wie beispielsweise WhatsApp zu nutzen und dort Gruppen zu erstellen.

Sollte es sogar zu einer Ausgangssperre kommen, solltest Du Dich mit Deiner Stallgemeinschaft an das zuständige Gesundheitsamt, den Sportbund oder den Landesverband wenden, um eine Regelung zu finden, damit die Versorgung der Vierbeiner sichergestellt wird.

Können Pferde sich mit dem Virus infizieren oder es übertragen?

Nach aktuellem Stand der WHO sind tierische Quellen des Coronavirus nicht bestätigt. Weder Pferde noch kleinere Haustiere wurden infiziert oder können das Virus verbreiten. Jedoch gibt es zu dieser Thematik noch keine wissenschaftlichen Untersuchungen, erste Tests wurden an Schweinen und Hühnern durchgeführt.

Darf ich mein Pferd noch transportieren?

Laut der FN gibt es keine tierseuchenrechtlichen Einschränkungen für den Transport von Tieren aufgrund der Corona-Pandemie. Somit dürfen Pferde aktuell noch weiter transportiert werden – wenn die notwendig ist. Das gilt beispielsweise für den Fall, wenn ein Pferd schwer krank wird und in eine Tierklinik gebracht werden muss. Denn oftmals können größere Untersuchungen oder Behandlungen nicht am Reitstall durchgeführt werden. Zahlreiche Tierkliniken haben mittlerweile auch Vorsorgemaßennahmen getroffen, da sie für die Pferde zur Verfügung stehen und gleichzeitig die Ansteckungsgefahr gering halten wollen. Informiere Dich am besten vorab auf der Internetseite oder telefonisch bei Deinem Tierarzt.

Von Pferdetransporten zum Training oder anderen Reitanlagen sollte abgesehen werden. Auch grenzüberschreitende Transporte sollten stark eingeschränkt werden.

Reitunterricht in Zeiten von Corona – Was ist erlaubt?

Viele fragen sich in der aktuellen Zeit auch, ob Reitunterricht noch erlaubt ist. Seit dem 16. März besagen Richtlinien, dass alle Sporteinrichtungen vorerst geschlossen bleiben müssen. Damit sind auch Reitunterricht und Schulbetrieb auf allen Reitsportanlagen untersagt. Denn auch am Reitstall sollte darauf geachtet werden, dass sich dort möglichst wenig Personen aufhalten und dass unnötigen Kontakt verhindert wird.

Corona-Soforthilfe: Auch Vereine können vom Hilfspaket profitieren

Auch Reitvereine, Pferdebetriebe und andere Selbstständige aus dem Bereich des Reitsports trifft die Corona-Pandemie hart. Denn gibt es keinerlei Einnahmen. Das von dem Hilfspaket des Bundes können auch Pferdesportvereine und -betriebe profitieren.

Das Soforthilfepaket umfasst derzeit 50 Mrd. Euro. Solo-Selbstständige wie beispielsweise Trainer und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro erhalten. Wird das Geld vollständig benötigt, muss es nicht zurückgezahlt werden. Hier findest Du noch mehr Infos über das Soforthilfepaket. Wende Dich zudem an die zuständigen Ansprechpartner in Deinem Bundesland, die Dir bei Fragen weiterhelfen.

Corona und Pferdesport – Update der Deutschen Reiterlichen Vereinigung vom 29.04.2020

Natürlich beschäftigt sich auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung intensiv mit dem Thema Corona und Pferdesport. In einer Pressemitteilung vom 29.04.2020 hat die FN gemeinsam mit angeschlossenen Vereinen Leitfäden und Handlungsempfehlungen formuliert. Denn die wirtschaftlichen Folgen treffen vor allem Reitschulen, Vereine, Betriebe und Selbstständige im Pferdebereich hart. Ihnen fehlen die Einnahmen und sie müssen sich um das Wohl ihrer Tiere sorgen. Der FN-Generalsekretär Sönke Lauterbach appelliert daher an die Politik, einen (zumindest) eingeschränkten Trainings-, Unterrichts- und Wettkampfbetrieb zu ermöglichen. Denn der Reitsport sei ein Natur- und Individualsport und finde zum größten Teil an der frischen Luft ohne Kontakt zu Menschen statt.

Um trotzdem die nötige Sicherheit zu gewährleisten, hat die FN eine Reihe von Eckpunkten zum Hygiene- und Schutzmanagement zusammengestellt:

  • Begrenzung der Anwesenheitszeiten auf den Anlagen
  • Dokumentation der Anwesenheitszeiten
  • Anzahl der Menschen, die gleichzeitig auf der Anlage sind, gering halten
  • Anzahl der Pferde auf der Stallgasse gering halten
  • Kontakte auf ein Minimum reduzieren
  • Einhaltung der Hygienemaßnahmen

Coronavirus und Reitunterricht – Das muss beachtet werden

In Bezug auf die Wiederaufnahme des Reitunterrichts sollte man sich an diesen Vorgaben orientieren:

  • Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben (z.B. Abstandsregeln) sind einzuhalten.
  • Reitlehrer/Ausbilder kann pro 200 m² Reitfläche einen Schüler Unterricht (vier Pferde bei 20×40 m², bei 20×60 m² sechs Pferde) geben
  • Eine Reitgruppe muss den Platz verlassen, bevor die nächsten diesen betritt
  • Anwesenheitszeiten müssen eingehalten und vom verantwortlichen Vereinsvertreter dokumentiert werden
  • Anzahl der Helfer (z.B. beim Springen) ist auf ein oder maximal zwei Personen zu begrenzen.

Die Durchführung von Turnieren

Zahlreiche Reitturniere mussten 2020 ausfallen. Finden doch Turniere statt, müssen folgende Dinge immer beachtet bzw. eingehalten werden:

  • sorgfältige Planung
  • Durchsetzung der Anwesenheitsbeschränkungen
  • die Begleitpersonen der Reiter sind auf das minimalste zu beschränken
  • Veranstaltungen können nach Absprache verschoben werden
  • in der Ausschreibung kann festgelegt werden, dass Teilnehmer beispielsweise nicht mehr als in zwei Prüfungen pro Tag starten dürfen
  • Schwierigkeitsgrad der Prüfungen sollte laut Zeitplan aufeinander aufbauen, um die Verweildauer der Teilnehmer auf Minimum zu reduzieren
  • eine rechtzeitig Online-Veröffentlichung der Ausschreibung bei Nennung Online ist ausreichend
  • Geldpreise können anteilig oder überhaupt nicht ausgezahlt werden
  • Nennungsschluss kann auf bis zu fünf Tage vor Beginn gekürzt werden
  • Zeiteinteilung: Aufteilung in Dressur- und Springtag wird empfohlen
  • allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen beachtet werden
  • ggf. Maskenpflicht
  • persönlicher Kontakt sollte in der Meldestelle vermieden werden
  • Turniere müssen voraussichtliche ohne Zuschauer stattfinden
  • auf eine Gastronomie muss verzichtet werden
  • maximale Pferdeanzahl auf Vorbereitungsplätzen muss beachtet werden (vier Pferde pro 20×40 m² Platz, sechs Pferde pro 20×60 m² Platz)
  • auf Prüfungsplätzen muss die maximale Pferdeanzahl sowie der Mindestabstand beachtet werden
  • Richter und Protokollanten müssen mit ausreichend Abstand positioniert werden
  • auf Siegerehrungen sollte verzichtet werden

Weitere Infos zu den Handlungsempfehlungen der FN findest Du hier.

Corona Vorsichtsmaßnahmen für den Reitstall

Hier haben wir einige Vorsichtsmaßnahmen für den Reitstall für Dich zusammengefasst:

  1. Wasche direkt nach Ankommen am Stall gründlich Deine Hände.
  2. Haltet den Abstand von min. 1,5 m zu allen Stallkameraden ein.
  3. Benutze Einweghandtücher.
  4. Halte Dich – wenn möglich – so viel wie möglich draußen auf. Gerade bei schönem Wetter genießt Dein Pferd die Putzeinheit in der Sonne viel mehr. 
  5. Halte Dich nur allein in der Sattelkammer auf.
  6. Reite mit maximal einer anderen Person aus.
  7. Solltest Du in der Halle reiten: Achte darauf, dass nicht zu viele Reiter in der Bahn sind (20x40m Halle: max. 4 Reiter, 20x60m Halle: max 6 Reiter)

Du willst alle über die Maßnahmen informieren und sie in Deinem Reitstall aufhängen? Dann lade sie Dir einfach als Datei herunter:

Corona und Pferdesport – Update der Deutschen Reiterlichen Vereinigung vom 28.10.2020

Am 28.10. hat die Bundesregierung zahlreiche neue Beschlüsse bekannt gegeben, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Wie sieht es dabei für den Reitsport aus?

In einer Pressemitteilung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung wird deutlich, dass es Ausnahmen für den Individualsport geben wird. Sönke Lauterbauch, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, äußert sich wie folgt zu dem Thema: „Wie diese Ausnahmen [für den Reitsport] konkret ausgestaltet werden, ist uns aufgrund des vorliegenden Textes noch nicht klar. Das müssen die Bundesländer nun in Verordnungen gießen. Und wir werden uns dafür einsetzen, dass hier praxistaugliche Vorgaben für den Pferdesport gemacht werden“.

Es wurde seitens der Bundesregierung kein pauschales Verbot für alle Sportarten ausgesprochen. Jedoch gibt es aktuell noch keine konkreten Aussagen, die bezüglich des Reitsports getroffen wurden. Klar ist, dass beispielsweise Gruppenvoltigieren vorerst nicht mehr stattfinden kann. Wie es in anderen Disziplinen aussieht, wird in den kommenden Tagen entschieden. Die FN betont, dass die räumlichen Gegebenheiten wie die Reitflächengröße und die Belüftung bei der Umsetzung beachtet werden müssen. Weiter kündigt Lauterbach an, dass die Landesverbände gemeinsam mit den zuständigen Landesministerien nach bestmöglichen Lösungen suchen werden.

Sobald es konkrete News dazu gibt, werden wir euch natürlich informieren!

Und jetzt noch ein kleiner Appell an Dich: Denk daran, dass die Maßnahmen, die unsere Regierung verordnet, absolut ernst genommen werden müssen. Auch wenn das heißt, die sozialen Kontakte einzuschränken – Die Gesundheit der Menschen steht zur Zeit an erster Stelle!

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