Muss ich den meinen Pferdeanhänger einstreuen? Diese Frage stellt sich so manch ein Pferdebesitzer. Was kaum jemand weiß: Das Einstreuen eines Pferdeanhängers ist eine Pflicht! Wieso das so ist und ob es eine Strafe gibt, wenn der Anhänger nicht eingestreut ist, erfährst Du in diesem Artikel.
Warum Einstreu im Pferdeanhänger Pflicht ist
Für viele Pferdebesitzer ist der Transport ihrer Pferde Routine – mal eben abends zum Springtraining an den Nachbarstall, am Wochenende aufs Turnier und im Sommer geht es eine Woche in den Strandurlaub. Doch kaum einer weiß, dass Einstreu im Pferdeanhänger Pflicht ist. Denn gesetzlich gelten bestimmte Anforderungen für die Bodenbeschaffenheit bei Viehtransporten – und dazu zählt auch der Pferdetransport.
Wie transportiere ich mein Pferd in einem Hänger?
Wenn der Hänger eingestreut ist und ein Heunetz für die Fahrt aufgehängt wurde, ist es empfehlenswert, die Beine des Tieres gut zu schützten. Dafür sind gut sitzende Transportgamaschen geeignet. Außerdem muss das Pferd während der Fahrt angebunden sein.
Viehverkehrsordnung regelt den Pferdetransport
Als Paragrafenreiter kann man sich zunächst auf das Tiergesundheitsgesetz stützen. Denn hier ist festgelegt, dass Pferde zum Vieh zählen (§ 2 Nr. 4a). Das bedeutet wiederum, dass der Pferdetransport in der Viehverkehrsordnung geregelt ist.
Und laut dieser muss verhindert werden, dass Urin oder Mist auslaufen bzw. herausfallen. So können sogenannte „tierische Abgänge“ nicht auf die Straße gelangen.
Genau steht im § 1 Abs. 1, Satz 1 Nr.1:
Viehtransportfahrzeuge
(1) Fahrzeuge und Anhänger, die zur Beförderung lebenden Viehs benutzt werden (Viehtransportfahrzeuge), sowie für eine solche Beförderung benutzte Behältnisse müssen
- so beschaffen sein, dass tierische Abgänge, Einstreu oder Futter während des Transportes nicht heraussickern oder herausfallen können, und
- leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
Wer dies nicht beachtet, begeht laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit.
Einstreu im Pferdeanhänger schützt vorm Heraussickern
Einstreu, egal ob Stroh oder Späne, saugt also sowohl Urin als auch Pferdeäppel auf und verhindert das Absickern während der Fahrt und auch beim Ausladen.
Außerdem sind Pferdeanhänger mit Einstreu nach einem Transport nicht nur leichter zu reinigen. Sondern die Einstreu schützt auch die oft verwendeten Gummiböden auf lange Sicht vor Ammoniak.
Wie reinige ich den Hänger des Pferdes?
Ist das Pferd abgeladen und man ist am Ziel angekommen, sollte der Hänger wieder gereinigt werden. Pferdeäppel und Einstreu sollten entfernt werden und der Hänger evtl. mit Wasser gesäubert werden.
Auch das Tierschutzgesetz regelt den Pferdetransport
Hinzukommt auch noch Paragraf § 2 des Tierschutzgesetzes: In diesem heißt es, dass Tiere verhaltensgerecht untergebracht werden müssen. Das gilt natürlich auch für den Transport. Das bedeutet für den Pferdebesitzer, dass er die Pflicht hat, für einen rutschfesten Boden zu sorgen. Das sichere Stehen kann man über Rutschmatten regeln – diese bieten allerdings wiederum keinen Schutz gegen das Absickern von Urin. Mit einer Einstreu werden dann gleich beide Anforderungen erfüllt.
Späne oder Stroh als Einstreu im Pferdeanhänger?
Ob man nun mit Stroh oder Spänen einstreut, ist jedem Pferdebesitzer selbst überlassen. Manche Besitzer streuen den Pferdeanhänger sogar mit Sägemehl, Sand oder Rindenmulch aus. Wichtig ist nur, dass Saugkraft und Rutschfestigkeit gegeben sind. Und, dass das Einstreumaterial nicht die Umwelt gefährdet.
Was muss ich bei einem professionellen Pferdetransport beachten?
Wird das Pferde zum Beispiel durch eine Spedition transportiert, sollte man sich Gedanken machen wie der Transport ablaufen soll. Speditionen bieten verschiedene Möglichkeiten, wie der Transport eines Pferdes ablaufen kann.
9 Kommentare
Vorsicht vor rechtlichem Halbwissen. Das hier refferenzierte Gesetzt ist die Tierschutztransportverordnung und kein ” Tierschutzgesetz”. Diese verordnung gilt jedoch nur für Tiertransporte, die einen wirtschaftlichen Hintergrund haben, also der direkte Austausch von Waren und Geld. Daraus ergibt sich also noch lange keine Verpflichtung zum Einstreu für private Transporte und wer sich nicht daran hält, negeht auch noch lange keine Ordnungswiedrigkeit.
Genau so siehts aus, ansonsten bräuchte jeder pferdebesitzer auch einen sachkundeausweis zum pferdetransport…
Guido hat meines Wissens nach völlig Recht!
So hatte ich es vor einiger Zeit auch in einem sehr informierenden und erklärenden Artikel, mit vielen Links zu den Paragraphen etc., nachgelesen.
Genau richtig! Danke, daß du das richtig stellst!
Also bei meinem Hänger, mit Gummimatten ausgelegt, muss ich einstreuen. Mein Pferd ist mal ausgerutscht weil ich nicht eingestreut hatte, war morgens im Winter, denke hohe Luftfeuchtigkeit, und sie ist hingefallen und kam nicht wieder hoch. Zum Glück ist sie super brav und gerät nicht in Panik wenn ich da bin. Nachdem ich dann Stroh unter die Hufe bekommen hatte konnte sie aufstehen. Ich fahr nie wieder ohne.
Da würde ich Guido beipflichten. Darüber hinaus führt Stroh auf dem Gummiboden des Anhängers zu einem sehr rutschigen Untergrund – nichts, was man seinem Pferd zumuten möchte.
Dies habe ich vor längerer Zeit auch recherchiert, das die Pflicht zum Einstreuen abhängig ist von der Fahrstrecke und ob dies gewerbsmäßig erfolgt. Bei “Privatfahrten” ist es explizit nicht genau geregelt.
Danke für diesen Kommentar von Guido – das ist völlig korrekt !!! es gibt keine Einstreupflicht für private Transporte und diese entsteht auch nicht, wenn man hunderte mal auf fb etwas teilt od falsches kopiert….
Guido hat vollkommen Recht. Einstreuen ist für private Fahrten keine Pflicht.
Davon mal ab, würde ich meinen Pferdeanhänger nie wieder während des Transportes einstreuen. Einmal dieses “nette” Erlebnis gehabt, dass sich mein Pferd auf dem Anhänger langgelegt hat, weil eingestreut war. Stroh oder auch Späne können sehr rutschig werden.