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Pferde und Steuer – Welche Kosten können unter welchen Bedingungen abgesetzt werden?

von Michelle Breitenfeld
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Hohe Tierarztkosten oder monatliche Futterkosten können finanziell belastend sein. Doch sind diese Ausgaben steuerlich relevant? Kann man das Pferd steuerlich absetzen? Was in der Einkommenssteuererklärung diesbezüglich vermerkt werden sollte und was nicht, sollte jeder Pferdehalter wissen. 

Das Pferd steuerlich absetzen – welche Kosten sind unter welchen Bedingungen absetzbar?

Damit Kosten, die das Pferd betreffen, steuerlich absetzbar sind, müssen Bedingungen gelten. Werden anfallende Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung aufgefasst, können sie steuerlich abgesetzt werden. Allerdings ist diese Haushaltsnähe in den meisten Fällen problematisch und nicht immer gegeben. Pferde, die in einem externen Stall stehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden, egal ob es sich um Tierarzt- oder Hufschmiedkosten handelt.

Bei Hunden und Katzen können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise der Hundefriseur, sofern er im eigenen Heim tätig ist. Bei Pferden sind diese haushaltsnahen Bedingungen größtenteils nicht gegeben, weshalb nur in Ausnahmefällen eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben ist. Tierarzt- und Hufschmiedkosten, die extern anfallen, können demnach nicht abgesetzt werden.

Es gibt jedoch Grauzonen, die individuell behandelt werden müssen. Dies gilt beispielsweise, wenn der Tierarzt sein Tier selbst behandeln würde bzw. das Tier seiner Frau, und sich die Tierarztpraxis im Wohnhaus befindet. Doch solche Fälle sind Ausnahmen. Grundsätzlich können Kosten rund um das Pferd nicht steuerlich abgesetzt werden, sofern das Pferd nicht auf dem eigenen Wohngrundstück steht. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Tierhaftpflichtversicherung absetzbar ist. Die Haftpflichtversicherung für das Pferd wirkt steuermindernd, wenn sie in der Einkommenssteuererklärung vermerkt wird. Die Versicherung fällt in die Kategorie „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“. 

Welche Kosten für Haustiere sind steuerlich absetzbar?

Allgemein sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Dazu zählen zum Beispiel ein Tierfriseur, der seine Arbeit im Haus des Besitzers verrichtet oder tierärztliche Leistungen, die im Haus des Tierbesitzers erfolgen.

pferd steuerfrei?

Manche anfallenden Kosten für das Pferd sind nicht absetzbar. Beispielsweise solche, die die Versorgung betreffen. Diese Kosten gehören zur „privaten Lebensführung“ und sind nicht absetzbar.

Pferd steuerlich absetzen – diese Kosten sind nicht absetzbar

Manche anfallenden Kosten für das Pferd sind nicht absetzbar. Dazu zählen beispielsweise jegliche Ausgaben, die die Versorgung des Tieres betreffen, wie Futter, Sattelzeug, Pflegeartikel oder Reitbekleidung. Auch etwaiges Spielzeug ist nicht absetzbar. Diese Kosten zählt man zur sogenannten „privaten Lebensführung“, weshalb sie steuerlich nicht relevant sind. Auch Tierarztkosten können nicht abgesetzt werden. Bei kleineren Tieren, die im gleichen Haushalt leben, ist das Absetzen von Kosten leichter möglich, da eine Haushaltsnähe besteht. Doch im Fall der Pferdehaltung sind in den meisten Fällen keine haushaltsnahen Dienstleistungen gegeben, was die Kosten nicht absetzbar macht. 

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Sind Tierarztkosten außergewöhnliche Belastungen?

Tierarztkosten zählen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, da die Tierhaltung zur privaten Lebensführung gerechnet wird und als Hobby zu sehen ist.

Verkauf von Pferden: steuerfrei oder steuerpflichtig?

Beim Pferdekauf und -verkauf kommt es sehr darauf an, ob der Verkauf auf Hobbygrundlage erfolgt oder ob es sich um eine auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit handelt. Verkauft man als Privatperson ein Pferd, ist dies prinzipiell steuerfrei. Erfolgt regelmäßig ein Kauf und Verkauf im Rahmen einer Gewinnerzielung, handelt es sich um eine unternehmerische Tätigkeit. In diesem Fall werden die Gewinne steuerlich relevant. Für unternehmerische Tätigkeiten, wozu auch ein regelmäßiger Pferdeankauf und -verkauf zählt, ist ein Gewerbeschein und eine Anmeldung des Gewerbes erforderlich. Gegebene Umsätze sind in diesem Fall ab einer gewissen Grenze umsatzsteuerpflichtig. Ist kein Gewerbe angemeldet, darf auch keine Umsatzsteuer berechnet werden. 

Kann ich die Pferdehaftpflicht von der Steuer absetzen?

Ja, die Pferdehaftpflichtversicherung kann steuerlich geltend gemacht werden. Sie wirkt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung steuermindernd.

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