Der Equidenpass dient zur verbesserten Identifizierung von Equiden. Ziel ist es, Missbrauch und Mehrfachausstellung von Pässen verhindern. Welche Informationen ein Equidenpass enthält und wer für die Formalitäten verantwortlich ist, erfährst Du hier in diesem Beitrag.
Inhalte
Equidenpass: Verbesserte Identifizierung von Equiden
Seit dem 1. Juli 2009 benötigen alle Pferde binnen sechs Monaten nach ihrer Geburt einen Equidenpass. Hintergrund ist eine Verordnung der Europäischen Kommission vom 6. Juni 2008.
Hiermit soll u.a. die Identifizierung von Equiden verbessert und eindeutiger gemacht werden, um Missbrauch und Mehrfachausstellung von Pässen vorzubeugen. Diese Verordnung ist in den Mitgliedstaaten unmittelbares Recht geworden. Die Zuchtverbände identifizieren daher die Fohlen bereits bei Fuß der Mutter und stellen den Equidenpass aus.
Der Equidenpass ist jedoch keine neue Erfindung. Schon seit dem Jahr 2000 ist es nach den gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union (EU) erforderlich, dass für alle Pferde und Ponys innerhalb der EU bei jedem Transport – z.B. zum Tierarzt oder Turnier – ein Equidenpass mitgeführt wird.
Zudem ist der erforderliche Impfschutz bei einer Turnierteilnahme durch dieses Dokument nachzuweisen. Daher wurde der Equidenpass schon vor dem 1. Juli 2009 für alle Pferde/Ponys spätestens mit der Eintragung als Turnierpferd ausgestellt.
Ausstellungs- und Eintragsformalitäten
Der Equidenpass enthält u. a.
- die Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung, sofern vorhanden)
- die Identifizierung des Pferdes (Mikro-Chip-Code, Lebensnummer, Graphiken zum Eintragen der Abzeichen des Pferdes/Ponys)
- Angabe des Besitzers
- eine Dokumentationsmöglichkeit über alle Impfungen und andere Medikationen, die dem Pferd verabreicht wurden (Arzneimittelanhang)
Wie kann ich einen Equidenpass beantragen?
Wer einen Pferdepass beantragen möchte, kann dies bei den jeweils zuständigen passausgebenden Stellen machen. Hierzu gehören zum Beispiel anerkannte Pferdezuchtverbände oder die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN).
Hierfür ist eine Identifikation durch den Tierarzt notwendig. Dieser kennzeichnet das Pferd mit einem Mikrochip und unterzeichnet dann alle notwendigen Unterlagen für den Equidenpass.
Folgende Informationen Deines Pferdes sind notwendig für eine Beantragung des Equidenpasses:
- Geburtsjahr, Name, Geschlecht
- Farbe und Beschreibung mithilfe eines vollständig und korrekt ausgefüllten Diagramms
- Bei Schecken die Angabe, um welche Art von Schecken es sich handelt (Rapp-Schecke, Fuchs-Schecke etc.)
- Vor- und Nachname des Besitzers sowie die vollständige Adresse
- Bestätigung der Identifikation durch den Tierarzt
- Wenn vorhanden, Abstammungsnachweise im Original
- Angabe, ob das Pferd als Freizeitsportpferd oder als Turnierpferd registriert werden soll
- Unterschrift vom Eigentümer
Voraussetzung für die Passausstellung durch die FN ist eine aktive Kennzeichnung des Pferdes mit einem Transponder in Form eines Mikrochips. Sowohl den Passantrag als auch den Transponder kannst Du auf der Internetseite der FN bestellen.
Wer ist für die Identifizierung verantwortlich?
Das Pferd wird entweder durch einen Beauftragten der Zuchtverbände oder Landeskommissionen, durch einen (Turnier-)Tierarzt oder durch einen Beauftragten der zuständigen Stellen identifiziert. Wer im Einzelfall zur Identifikation befugt ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Landeskommissionen und Zuchtverbände geben hierüber Auskunft. Neben dem Geschlecht werden Farbe, Abzeichen (‚Signalement‘) und alle Wirbe von Kopf und Hals erfasst und in ein Diagramm eingetragen.
Hat der Tierarzt ein Antragsformular nicht vorrätig, kann dieses bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) angefordert werden. Nachdem das Pferd identifiziert worden ist und der Antrag auf Registrierung bei der FN mit Diagramm eingereicht wurde, wird der Equidenpass mit dem eingehefteten Original des gezeichneten Diagramms zugeschickt.
FEI-Pässe können, genau wie andere international ausgestellte Pferdepässe im Aussehen von deutschen Pässen abweichen. Der Inhalt bleibt aber weitestgehend gleich. Falls es zu Änderungen, insbesondere im Bezug auf Eigentums-/Besitzstand, Abzeichen, Geschlecht oder Lebensmittelstatus des Pferdes kommt, muss dies beim jeweiligen Aussteller gemeldet werden. Auch bei Verlust des Equidenpasses müssen die zuständigen Stellen informiert werden.
Pferde mit ausländischem Pass
Wenn Du ein Pferd aus dem Ausland gekauft hast, hat dies in der Regel einen ausländischen Pass und ist noch nicht in Deutschland registriert. Es muss neu registriert werden. Voraussetzung dafür ist die Identifizierung durch einen Tierarzt, welcher in dem Zuge die Angaben im Pass bestätigt. Findet sich im Pass ein Abzeichendiagramm, überprüft der Tierarzt dieses und setzt seinen Stempel und die Unterschrift darunter. Ansonsten zeichnet er selbst die Abzeichen ein und bestätigt sie dann mit Stempel und Unterschrift.
Im Anschluss wirst Du den Pass Deines Pferdes inkl. Formular für Besitzerwechsel an die FN schicken. Dort werden die Dokumente überprüft, ob diese den Vorgaben der EU entsprechen und anerkannt werden könnten.
Was passiert mit dem Equidenpass nach dem Tod des Pferdes?
Leider muss man sich nach dem Tod seines Lieblings auch noch um diverse Dinge kümmern. Dazu gehört auch, dass der Equidenpass ungültig gemacht werden muss. Der Pass muss an die Ausstellungsstelle oder an die Stelle, die Änderungen am Equidenpass vorgenommen hat, zurückgesendet werden.
Wird das Tier durch eine Tierkörperbeseitigung abgeholt, musst du dem Fahrer den Pass mitgeben. Solltest Du Dein Pferd schlachten lassen, wird der Pass in der Regel beim Schlachthof vor der Schlachtung übergeben.
Wichtig zu Wissen
Aufgrund der stufenweise eingeführten Regelungen zum Equidenpass gibt es noch vereinzelt Pferde, die einen Equidenpass besitzen und zusätzlich die Zuchtbescheinigung des Zuchtverbandes. Üblich ist jedoch die sogenannte integrierte Zuchtbescheinigung, die fest im Equidenpass integriert ist. Für Pferde ohne Zuchtbescheinigung wird ein Equidenpass nach den unter Abschnitt I.1. des vorliegenden Kapitels genannten Modalitäten von der FN ausgestellt.
Informationen zur Zuchtbescheinigung
Die Zuchtbescheinigung ist eine Urkunde, die mindestens Angaben über die Abstammung und Leistung eines eingetragenen oder reinrassigen Zuchttieres enthält und zusätzlich Angaben zu dessen Samen, Eizellen oder Embryonen enthalten kann. Weitere vorgeschriebene Angaben für die Zuchtbescheinigungen sind in den jeweiligen Zuchtbuchordnungen der Zuchtverbände festgehalten.
Für die der FN angeschlossenen Zuchtverbände sind diese Angaben in der Zuchtverbandsordnung vorgegeben:
- Name der Züchtervereinigung
- Ausstellungstag/-ort
- (internationale) Lebensnummer des Pferdes
- Rasse
- Name und Anschrift des Züchters und des Besitzers
- Deckdatum der Mutter
- Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen
- Kennzeichnung
- Namen, Lebensnummern, Geburtsnummern (falls vorhanden), Farbe und Rasse der Eltern sowie Namen, Lebensnummern und Rasse einer weiteren Generation
- Eintragung des Zuchtpferdes und seiner Vorfahren in die Abteilung eines Zuchtbuches
- die Unterschrift des für die Zuchtarbeit Verantwortlichen oder seines Vertreters
- das neueste Ergebnis der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertfeststellung des Pferdes, seiner Eltern und bei reinrassigen Pferden auch seiner Großeltern, ferner die Angabe der Behörde, die den Zuchtwert festgestellt hat
- ggf. die Entscheidung ‚gekört‘
- bei einem Pferd, das aus einem Embryotransfer hervorgegangen ist, außerdem die Angaben seiner genetischen und leiblichen Eltern sowie deren DNA- oder Blut-Typ
Die Zuchtbescheinigung ist ein Qualitätsnachweis. Zuchttiere können nur mit Übergabe einer Zuchtbescheinigung gehandelt werden (§ 12 TierZG).
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super Artikel