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Reitabzeichen – Prüfungsarten im Überblick

von Michelle Holtmeyer
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Das Reitabzeichen ist ein offiziell anerkannter Nachweis für die praktischen und theoretischen Kenntnisse im Pferdesport. Es wird zwischen verschiedenen Arten von Reitabzeichen unterschieden, wobei jedes Abzeichen bestimmte Fähigkeiten des Reiters:in nachweisen soll. Welche Reitabzeichen die Reiterliche Vereinigung (FN) vergibt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erfährst Du hier.

Sinn und Zweck eines Reitabzeichens

Durch den Erwerb des Reitabzeichens werden die praktischen und theoretischen Kenntnisse im Pferdesport, speziell im Reiten, nachgewiesen. Es wird entsprechend der Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) vergeben und dient dazu, reiterliche Fähigkeiten zu vermitteln und zu überprüfen. Damit soll das Reitabzeichen einen Anreiz zur Aus- und Fortbildung im Umgang mit dem Pferd darstellen und zu einer Ausbildung für Pferd und Reiter beitragen, die das Wohlergehen des Pferdes in den Mittelpunkt stellt. Bestenfalls soll es als Motivation dienen, sich stetig im Umgang mit seinem Reitpartner weiterzubilden. Maßgeblich ist die 2014 grundlegend überarbeitete Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO), in der die Anforderungen zum Erwerb des Reitabzeichens geregelt sind.

Das neu eingeführte Reitabzeichensystem ist ein mehrstufiges Qualifikationssystem, das aus zehn aufeinander aufbauenden Abzeichen besteht. Diese können in jeder Altersklasse abgelegt werden. Neuerungen bestehen in der Hinzunahme der Bodenarbeit, dem Überprüfen der Grundausbildung auf sämtlichen Ebenen und in den Stationsprüfungen, die sich als praxisnaher Nachweis der theoretischen Kenntnisse erweisen sollen.

Reitabzeichen FN Prüfungen

Das Reitabzeichen soll einen Anreiz zur Aus- und Fortbildung im Umgang mit dem Pferd darstellen und zu einer Ausbildung für Pferd und Reiter beitragen.

Was für Reitabzeichen gibt es, worin unterscheiden sich diese und wozu nutzt es dem Reiter?

Das neue Abzeichensystem setzt sich aus zehn Reitabzeichen zusammen, deren jeweiligen Anforderungen entsprechend sinnvoller Lernschritte gestaltet wurden. Zum Teil handelt es sich um Abzeichen, die als formale Vorrausetzung für die Teilnahme am Turniersport erforderlich sind. Andere sind eher als freiwillige Angebote zu verstehen, die dabei unterstützen sollen, sich als Reiter eigene Ausbildungsziele zu setzen.

Reitabzeichen RA 10 bis RA 6

Die Reitabzeichen RA 10 bis RA 6 decken den Ausbildungsgrad vom Anfänger bis zur reiterlichen Grundausbildung ab und können in einer beliebigen Reihenfolge abgelegt werden. Das Reitabzeichen RA 10 ist das erste und einfachste Abzeichen, gefolgt vom RA 9, für dessen Erwerb der Reiter bereits ohne Führzügel oder Longe reiten können muss. Beim RA 7 ist es dann erforderlich, den leichten Sitz gut zu beherrschen, während beim RA 6 bereits niedrige Sprünge und eine Klasse E-Aufgabe in der Dressur absolviert werden. Voraussetzung für die jeweiligen Prüfungen ist der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs. Teilnehmen dürfen Reiter jeden Alters ohne jegliche Beschränkung. Bei der Leistungsbewertung werden keine Noten erteilt. Stattdessen ist das Prüfungsergebnis „nicht bestanden“ oder „bestanden“. Bei Nichtbestehen kann jede Prüfung wiederholt werden.

Reitabzeichen Voraussetzung Was müssen Reiter können?
RA 10 Vorbereitungslehrgang Reiten: im Schritt und Trab an der Longe

Stationsprüfungen: Pferdepflege und Bodenarbeit

RA 9 Vorbereitungslehrgang Reiten: im Schritt in der Gruppe, Trab und Galopp

Stationsprüfungen: Pferd vorbereiten zum Reiten, Kenntnisse im Pferdeverhalten und bzgl. ethischer Grundsätze, erweiterte Bodenarbeit

RA 8 Vorbereitungslehrgang 1. Teilprüfung Dressur: Reiten ohne Bügel mind. im Schritt, Vorstellen des Pferdes in Anlehnung an Klasse E

2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln: Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe, Reiten im leichten Sitz, über Bodenricks und Stangen

3. Teilprüfung Stationsprüfungen: Grundkenntnisse zu Rassen und Exterieur, Grundkenntnisse über Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung, Bodenarbeit mit zusätzlich Slalom und Gangmaßwechsel im Schritt

RA 7 Vorbereitungslehrgang 1. Teilprüfung Dressur: Reiten ohne Bügel mind. im Trab, Vorstellen des Pferdes in Anlehnung an Klasse E mit Dressurreitaufgabe auf dem Dressurviereck

2. Teilprüfung: Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks in verschiedenen Tempi im Außengelände auf unebenem Boden

3. Teilprüfung Stationsprüfungen: Grundkenntnisse über Gangarten, Abteilungsreiten, Hufschlagfiguren, Sicherheit beim Reiten, Ethische Grundsätze, Bodenarbeit mit zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Führen von Hufschlagfiguren

RA 6 Vorbereitungslehrgang 1. Teilprüfung Dressur: Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten, Dressurreitaufgabe in Anlehnung an Klasse E

2. Teilprüfung: Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks in verschiedenen Tempi im Außengelände auf unebenem Boden

3. Teilprüfung Stationsprüfungen: Grundkenntnisse über Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit, Bodenarbeit mit zusätzlicher Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

Reitabzeichen RA 5 bis RA 1

Die Reitabzeichen RA 5 bis RA 1 müssen nacheinander erworben werden und sind verpflichtend, um an LPO-Turnieren teilnehmen zu können. Wer in die Leistungsklasse 6 und 5 eingestuft werden möchte, muss das RA 5 und das RA 4 erwerben. Letzteres entspricht dem bisherigen Bronzenen Reitabzeichen. Neu eingeführt wurde das RA 3, das eine Überbrückung vom Niveau Dressurreiter-A (RA 4) bis zu Dressurreiter-L auf Trense und auf Kandare (RA 2) darstellt. In die Leistungsklassen 5, 4 und 3 können Reiter sowohl durch das RA 3, 2 und 1 als auch über Turnierfolge kommen.

Alle Reitabzeichen RA 5 bis RA 1 können erst nach der erfolgreichen Absolvierung des vorherigen Abzeichens erworben werden. Zwischen zwei Prüfungen müssen mindestens drei Monate liegen. Jede Prüfung von RA 5 bis RA 1 setzt sich aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen zusammen. Zum Bestehen müssen Reiter aus allen Teilprüfungen eine Durchschnittsnote von 6,0 erreichen. Eine Teilprüfung darf nicht mit weniger als 5,0 abgeschlossen werden. Bei Nichtbestehen sind drei Monate bis zur Wiederholung einzuhalten.

Reitabzeichen Voraussetzung Was müssen Reiter können?
RA 5 Vorbereitungslehrgang, Besitz des RA 7 und 6 oder des Basispasses Pferdekunde, Mitgliedschaft in einem Verein, der den FN angeschlossenen Verbänden angehört, Pferd im Alter von mind. 5 Jahren 1. Teilprüfung Dressur: Dressurreitprüfung in Anlehnung an Klasse E, Hilfszügel zugelassen, Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

2. Teilprüfung Springen: Reiten im leichten Sitz, Stilspringen Klasse E

3. Teilprüfung Stationsprüfungen: Prüfungsgespräch, Reitlehre entsprechend der Klasse, Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport und zur Unfallverhütung, Bodenarbeit mit Training mit Stangen, Vorführen auf der Dreiecksbahn, systematische Desensibilisierung

RA 4 Vorbereitungslehrgang, Besitz des RA 5, Mitgliedschaft in einem Verein, der den FN angeschlossenen Verbänden angehört, Pferd im Alter von mind. 5 Jahren 1. Teilprüfung Dressur: Dressurreitprüfung Klasse A, Hilfszügel nicht zugelassen

2. Teilprüfung Springen: Reiten im leichten Sitz, Stilspringen Klasse A mit Standardanforderungen

3. Teilprüfung Stationsprüfungen: Prüfungsgespräch, Reitlehre entsprechend der Klasse, Skala der Ausbildung, Fitness des Reiters, Grundausrüstung eines Reitpferdes

RA 3 Vorbereitungslehrgang, Besitz des RA 4, Mitgliedschaft in einem Verein, der den FN angeschlossenen Verbänden angehört, Pferd im Alter von mind. 5 Jahren 1. Teilprüfung Dressur: Dressurreitprüfung Klasse L auf Trense

2. Teilprüfung Springen: Stilspringen Klasse A mit Standardanforderungen

3. Teilprüfung Stationsprüfungen: Prüfungsgespräch, Reitlehre entsprechend der Klasse, Verhaltenskodex im Pferdesport, Trainingslehre

RA 2 Vorbereitungslehrgang, Besitz des RA 3, Mitgliedschaft in einem Verein, der den FN angeschlossenen Verbänden angehört, Pferd im Alter von mind. 5 Jahren 1. Teilprüfung Dressur: Dressurreitprüfung Klasse L auf Kandare

2. Teilprüfung Springen: Stilspringen Klasse L mit Standardanforderungen

3. Teilprüfung Stationsprüfungen: Prüfungsgespräch, Reitlehre entsprechend der Klasse, Skala der Ausbildung, Verpassen der Ausrüstungsgegenstände, Trainingslehre, Anatomie, Exterieurlehre

RA 1 Vorbereitungslehrgang, Besitz des RA 2, Mitgliedschaft in einem Verein, der den FN angeschlossenen Verbänden angehört, Pferd im Alter von mind. 6 Jahren 1. Teilprüfung Dressur: Dressurreitprüfung Klasse M auf Kandare

2. Teilprüfung Springen: Stilspringen Klasse M mit Standardanforderungen

3. Teilprüfung Stationsprüfungen: Prüfungsgespräch, Reitlehre entsprechend der Klasse, Trainingslehre

Wo kann ich mein Abzeichen machen?

Das Reitabzeichen kann bei Vereinen erworben werden, die Mitglied eines der FN angeschlossenen Verbandes sind. Die Landespferdesportverbände führen eine Liste über die kommenden Vorbereitungslehrgänge und Prüfungstermine.

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