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Körungsvorbereitung – Training, Ausstattung & Co.

von Jil Wiedemann
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Veranstaltungen zur Körung finden regelmäßig, durch einen Zuchtverband organisiert, statt. Hengste werden durch gewisse Parameter beurteilt und erhalten ihr Prämierungsergebnis, sowie einen Status. Im Rahmen einer Körung gelten gewisse Regeln und Richtlinien, die unbedingt zu beachten sind. Bei Nicht-Einhalt kann es zu einem Ausschluss von der Körungsveranstaltung kommen. Tipps zur Körungsvorbereitung, erhältst Du in diesem Artikel.

Körungsvorbereitung – Training

Im Training ist darauf zu achten, dass auf unsportliche und tierschädigende Maßnahmen verzichtet werden muss. Manipulationen, wie auch Doping, sind in keiner Weise zulässig. Zusatzmittel im Futter sind erlaubt, sofern sie nicht gegen die Dopingmaßnahmen verstoßen. Das Training an und für sich sollte dem eines jungen Reitpferdes entsprechen. Der Hengst sollte auf das Freispringen, Freilaufen und an der Longe vorbereitet werden.

Herausbringen der Pferde

Auch im Rahmen der Pflege sind einige Dinge zu beachten. Die Ohren dürfen keinesfalls ausrasiert werden. Auch das Abschneiden der Tasthaare am Maul und den Augen ist verboten. Wichtig ist außerdem, dass die Hufe nicht eingefärbt werden und Rassemerkmale der jeweiligen Rasse berücksichtigt werden. Es ist von Rasse zu Rasse unterschiedlich, ob eine eingeflochtene Mähne oder eine Stehmähne bevorzugt wird. Es ist ratsam das Fell kurz und glatt zu halten. Wird das Pferd geschoren, muss unbedingt der Rassestandard berücksichtigt werden. 

Was ist eine Hengstkörung?

Eine Hengstkörung ist eine Veranstaltung bei der ein Hengst im Rahmen seiner Selektionsmerkmale beurteilt wird. Diese sind nach dem Zuchtprogramm festgelegt. Am Schluss bekommt der Hengst eine Note und gilt als „gekört“ oder „nicht gekört“.

Körungsvorbereitung – Ausrüstung von Pferd, Vorführer & Helfer

Beim Freispringen und Longieren darf das Pferd ausschließlich weiße Gamaschen oder Bandagen an den Vorderbeinen tragen. Gegebenenfalls sind Glocken erlaubt. Es gibt ebenso eine Kleidungsordnung für den Peitschenführer. Dieser sollte in den Verbandsfarben gekleidet sein. Eine Peitsche oder normale Gerte sind zulässig. Wichtig beim Treiben des Pferdes ist, dass mit der Peitsche sparsam umgegangen wird und keine zusätzlichen akustischen Hilfsmittel an der Gerte angebracht sind. Beispielsweise, führt das Anbringen von Plastik oder anderen raschelnden Gegenständen zum Ausschluss. 

Für das Pferd gelten bestimmte Richtlinien. Der Hengst darf, entweder mit Trense und Trensengebiss, oder nur am Reithalfter präsentiert werden. Für das Reithalfter gilt die 2-Finger-Regel. Nicht zulässig sind Kandaren Gebisse und eine Kette über dem Nasenrücken, oder ähnliche zusätzliche Hilfsmittel. Gamaschen dürfen lediglich an den Vorderbeinen angebracht werden. Bei manchen Körungsveranstaltungen ist Beinschutz beim Freilaufen verboten. Hier ist es unbedingt notwendig, sich vorab zu informieren.

Für gewisse Rassen, wie das Shetland Pony, gelten Zusatzbedingungen. Shetland Ponys dürfen nur unbeschlagen an Körungen teilnehmen. 

Körungsvorbereitung: Pferd imSeitenprofil

Zur Körung müssen die Hengste gesund sein und ein sauberes Erscheinungsbild aufweisen.

Was muss ein Hengst zur Körung können?

Ein Hengst muss im Rahmen einer Körungsveranstaltung beim Freilaufen, Freispringen und an der Longe bzw. unter dem Reiter rassentypischen Merkmale unter Beweis stellen. Seine Gangarten, die Qualität des Körperbaus, sowie seinen Gesamteindruck werden ebenfalls gewertet.

Bestimmungen bei der Körung

Röntgenbilder

Die Röntgenbilder, die zur Zulassung zur Körungsveranstaltung nötig sind, unterliegen gewissen Kriterien. Wird die Körveranstaltung in Kombination mit einer Auktion gehalten, dürfen die Röntgenbilder nicht älter als drei Monate sein. Stichtag ist der Tag der Anlieferung bei der jeweiligen Körungsveranstaltung. Außerdem gelten auch bei verbandsinternen Körveranstaltungen, die ohne Vermarktung stattfinden, bestimmte Regeln.

Dazu zählen beispielsweise, dass das frühestmögliche Alter der Hengste 27 Monate betragen darf, oder sich das maximale Alter einer Erstkörung auf 18 Monate beläuft. Wurden bei vorangegangenen Körungsveranstaltungen bereits Röntgenbilder vorgelegt und anerkannt, wird dieser Nachweis als ausreichend akzeptiert. Die individuellen Regelungen von vereinsinternen Körungsveranstaltungen können variieren, weshalb unbedingt die genauen Vorschriften beachtet werden sollten. 

Medikationskontrollbestimmungen 

Die Einhaltung der Medikationsbestimmung ist unbedingt notwendig. Der Hengst darf weder gedopt noch durch etwaige Medikamente oder Eingriffe in seiner Leistung manipuliert werden. Die jeweiligen gelisteten verbotenen Doping- und Arzneimittel sind der gültigen LPO zu entnehmen. Nachzulesen ist im Teil C der Rechtsordnung. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen können Strafen von bis zu 5.000 € anfallen.

Außerdem wird der Hengst, wie auch der Beschicker, sofort von der Körungsveranstaltung ausgeschlossen. Der Beschicker wird im Anschluss der Veranstaltung zur Verantwortung gezogen. Wird im Zuge des Dopings gegen das Tierschutz- oder Arzneimittelgesetz verstoßen, wird die zuständige Behörde informiert. Ist bereits ein Verstoß bekannt und wird erneut gegen die ADMR verstoßen, drohen Strafen bis zu 20.000 €.

Impfungen

Zur Körungsvorbereitung zählt die Impfung gegen Influenza, die als Pflichtimpfung zu sehen ist. Es sind zwei Impfungen notwendig. Dazwischen sollten vier bis sechs Wochen liegen. 14 Tage nach der letzten Impfung kann die Körung stattfinden, davor ist eine Körung untersagt. 

Körungsvorbereitung: Pferd mit Halfter

Sind alle Bestimmungen und Vorbereitungen zu Körung erfüllt steht dem Event nichts mehr im Weg.

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