Körung bei Pferden

von Pia Mross
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Die Zulassungsvoraussetzung zur Zucht sind für Hengst deutlich höher als bei Stuten. Das liegt daran, dass Hengste potenziell deutlich mehr Nachkommen zeugen können als Stuten. Die klassische Zuchtkarriere eines Hengstes beginnt mit der Körung durch den jeweiligen Zuchtverband. Alles über die Körung bei Pferden erfährst Du in diesem Artikel.

Was ist eine Hengstkörung?

Wenn ein Hengst zur Zucht offiziell eingesetzt werden soll, muss er gekört sein. Für die Körung sind die jeweiligen Zuchtverbände zuständig, die auch die Körungsvoraussetzungen festlegen. In jedem Fall muss der Hengst mindestens zwei Jahre alt sein, muss bei einer Hengstvorauswahl zur Körung zugelassen werden und darf keine gesundheitlichen Mängel, die die Zucht und die Nachkommen beeinflussen könnten, aufweisen. Die Röntgenbilder dürfen nicht älter als drei Monate sein. Außerdem muss die Abstammung des Hengstes mit den Zuchtpapieren nachgewiesen werden. 

Was ist eine Hengstkörung?

Eine Hengstkörung ist der erste Schritt zur Zuchtzulassung eines Hengstes.

Ablauf der Körung bei Pferden & Kosten

Alle Zuchtverbände veranstalten jedes Jahr Körungen. Es gibt auch Nachkörungen, bei denen die Hengste, die im ersten Anlauf nicht gekört wurden, eine zweite Chance bekommen. Außerdem werden bei Nachkörungen oft Hengste vorgestellt, die bereits in einem anderen Zuchtgebiet gekört wurden. Durch eine Körung in mehreren Zuchtgebieten kann der Hengste einer größeren Anzahl von Stuten überregional zur Verfügung gestellt werden. Die Körungen finden in der Regel als Sammelveranstaltung statt, um der Körkommission einen Vergleich zwischen den verschiedenen Anwärtern zu ermöglichen. Die Anmeldung erfolgt gemäß Ausschreibung. Auf Antrag sind aber auch Hof- und Einzeltermine möglich. Die genauen Termine für die Veranstaltungen, die Ergebnisse der Körungen sowie die Ansprechpartner findet man auf den Webseiten der Zuchtverbände.

Bei der Körung sind nur an den Vorderbeinen weiße Gamaschen oder Bandagen sowie Hufglocken erlaubt. Genauere Angaben findest Du in der jeweiligen Ausschreibung. Die Kosten für eine Körung belaufen sich bei Sammelterminen je nach Zuchtverband auf ca. 100€ bei der Vorauswahl, 150€ Körgebühr sowie ca. 300€ für die Eintragung ins Hengstbuch I. Bei Hofkörungen können die Kosten schnell auf 1500€ pro Hengst zuzüglich Kosten der Körkommission ansteigen. Der Jahresbeitrag für vom Verband anerkannte Hengste liegt dann bei etwa 150€. 

Oftmals findet nach der Körung noch eine Auktion mit ausgewählten Hengsten statt.

Was kostet eine Hengstkörung?

Die Kosten einer Hengstkörung hängen stark vom Verband ab. Besitzer sollten mit mindestens 500€ rechnen. 

Körung bei Pferden – Beurteilung

Bei der Körung werden die verschiedenen Rassemerkmale der Pferde von den Richtern beurteilt. Dazu gehört sowohl die Vormusterung auf festem Boden in der Dreiecksbahn im Stand, Schritt und Trab an der Hand. Dabei werden die Qualität der Gangarten sowie die Korrektheit des Körperbaus beurteilt. Oft finden anschließend auch Freilaufen oder Freispringen statt, wobei die Technik der Pferde in Bewegung und am Sprung bewertet werden können. Wenn ältere Hengste vorgestellt werden, gibt es auch Begutachtungen an der Longe sowie Sattelkörungen, bei denen die Hengste vorgeritten werden. 

Beurteilt werden folgende Merkmale beim Pferd:

  • Rasse- und Geschlechtstyp
  • Korrektheit und Qualität des Körperbaus
  • Korrektheit und Qualität des Gangs
  • Schritt
  • Trab
  • Galopp
  • Springvermögen und –anlage
  • Gesamteindruck, Entwicklung und Perspektive

Bewertet wird das Pferd in ganzen und halben Noten. Das Endergebnis wird aus dem Durchschnitt der Einzelnoten gebildet. 

Vier verschiedene Ergebnisse sind möglich: gekört (Gesamtnote von mindestens 7,0, keine Einzelnote unter 5,0), gekört und prämiert (bei gemeinsamen Körveranstaltungen bei einer Gesamtnote von mindestens 7,5) nicht gekört (bei einer Gesamtnote von unter 7,0 oder einer Einzelnote von unter 5,0) und vorläufig nicht gekört. Vorläufig nicht gekörte Hengste dürfen bei den Nachkörungen frühestens drei Monate nach dem ersten Versuch noch einmal vorgestellt werden. Die Entscheidung, ob ein Hengst gekört wird oder nicht, wird durch die Körkommission mit einfacher Mehrheit entschieden. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorstehers der Kommission entscheidend. 

Die Entscheidung wird am Tag der Körung mündlich bekannt gegeben. Im Anschluss wird dem Besitzer des Hengstes ein schriftliches Protokoll zugesendet. Dieses enthält die Einzelnoten. Auf Antrag kann der Besitzer auch ein ausführliches schriftliches Protokoll anfordern. Ist ein Hengst gekört, wird das in den Equidenpass eingetragen. 

Bis zu zwei Wochen nach der schriftlichen Bekanntgabe des Ergebnisses können die Hengstbesitzer Widerspruch gegen die Körentscheidung einlegen. Dazu bedarf es einer schriftlichen Begründung. Anschließend wird das dafür zuständige Gremium im Zuchtverband den Widerspruch prüfen.

Wie läuft eine Körung ab?

Bei einer Körung werden die Pferde im Stand, im Schritt und im Trab an der Hand vorgemustert und von der Körkommission bewertet. Je nach Alter des Hengstes ist teilweise auch eine Vorstellung an der Longe oder unter dem Reiter vorgesehen.

Nach der Körung: Hengstleistungsprüfungen

Nach der Körung ist der Hengst noch nicht automatisch zur Zucht zugelassen. Denn es muss noch eine Hengstleistungsprüfung (HLP) vom Pferd abgelegt werden. Diese Leistungsprüfungen werden in Deutschland von der FN koordiniert. Für Reitpferde gibt es dabei drei Möglichkeiten. Alle Varianten gehen über mehrere Tage, damit sich die Bewertungskommission laufend Einblicke über die Qualität der Hengste machen kann. Bei einer 14 Tage dauernden Veranlagungsprüfung, die im Frühjahr und Herbst stattfinden, werden drei- und vierjährige gekörte und nicht gekörte Hengste vorgestellt. Bewertet werden die Grundgangarten, das Freispringen sowie die Rittigkeit der Pferde. Die Anforderungen sind für alle Hengste gleich, egal, ob sie dressur- oder springbetont gezogen sind. 

Bei den 50 Tagestests, die im Herbst stattfinden, sind drei- bis siebenjährige Hengste zugelassen. Auch hier können gekörte und nicht gekörte Hengste präsentiert werden. Die Hengste werden getrennt nach disziplinspezifischen Merkmalen altersentsprechend geprüft. Der lange Prüfungszeitraum gibt den Richtern die Möglichkeit, die Hengste genauer kennenzulernen und ihre Entwicklung zu beurteilen. Die Pferde werden an den ersten beiden Tagen geprüft. Dressurpferde werden unter dem Reiter vorgestellt inklusive einer Überprüfung der Dressur- und Springveranlagung. Außerdem wird ein erster Eindruck unter dem Stationsreiter vorgenommen. Bei Springhengsten steht an den ersten beiden Tagen die Vorstellung unter dem Reiter über einzelne Sprünge und ein Freispringen an. In der vierten Woche folgt der zweite Bewertungsteil. Dressurgezogene Hengste werden vom Stationsreiter sowie einem Fremdreiter vorgestellt und hinsichtlich der Grundgangarten und der Rittigkeit geprüft. Auch das Verhalten am Sprung wird unter dem Stationsreiter bewertet. Springgezogene Hengste werden in der vierten Woche ebenfalls hinsichtlich der Grundgangarten und der Rittigkeit unter dem Stationsreiter bewertet. Ein Fremdreiter springt außerdem einen Parcours und vergibt Noten für die Veranlagung als Springpferd und die Rittigkeit. Am Tag 49 werden die Dressurhengste in einer altersentsprechenden Standardaufgabe vom Stationsreiter vorgestellt. Am letzten Tag steht dann die Abschlussprüfung an. Hierfür beurteilt ein zweiter Fremdreiter die Rittigkeit und Veranlagung. Für die Springhengste steht am 49. Tag Gymnastikspringen unter dem Stationsreiter an. Am letzten Tag wird der Hengst in einem altersentsprechenden Standardparcours bewertet. Anschließend erfolgt die endgültige Bewertung der Hengste.

Die dritte Variante einer HLP ist eine dreitägige Sportprüfung. Diese ist für vier- und fünfjährige Hengste gedacht. Dressur– und springbetonte Hengste müssen einmal als vierjährige und einmal als fünfjähige Hengste an einer Sportprüfung teilnehmen. Für vielseitig veranlagte Pferde sind Sportprüfungen einmal im Frühjahr und einmal im Herbst vorgeschrieben.

Pferd mit Reiter auf einem Reitplatz.

Dressur- und springbetonte Hengste müssen einmal als vierjährige und einmal als fünfjährige Hengste an einer Sportprüfung teilnehmen.

Die Anforderungen an die Hengste werden altersentsprechend gewählt. Dreijährige Dressurhengste werden auf dem Niveau einer Reitpferdeprüfung bewertet, dreijährige Springhengste in einem Trainingsparcours. Bei Vierjährigen werden die Anforderungen aus Dressur- und Springpferdeprüfungen der Klasse A, bei Fünfjährigen der Klasse L und bei Sechs- und Siebenjährigen der Klasse M gestellt. Dressurbetonte Hengste müssen außerdem ihr Verhalten am Sprung über kleinen Gymnastiksprüngen präsentieren. Zudem wird die Rittigkeit von zwei Fremdreitern getestet. Springbetonte Hengste werden beim Freispringen, unter dem Stationsreiter und unter zwei Fremdreitern bezüglich des Vermögens und der Sprungmanier bewertet.

Am Ende muss je nach Abstammung eine spring- oder dressurbetonte Endnote von mindestens 7,8 erreicht werden, um die HLP zu bestehen. Andernfalls kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Hengste, die bestanden haben werden ins Hengstbuch I eingetragen und sind damit offiziell zur Zucht zugelassen
 

Wann kann ein Hengst gekört werden?

Ein Hengst kann gekört werden, wenn er mindestens zwei Jahre alt und gesund ist. Zugangsvoraussetzung ist, dass der Hengst bei einer Vorauswahl zur Körung zugelassen wurde und gültige Abstammungsnachweise hat. 

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